Abmeldung ja oder nein?

5 Antworten

Ja das kannst du machen und das ist auch dein gutes Recht. Vor allem, wenn er für dich zur Gefahr werden könnte. Du musst ihn dann nur reinlassen, wenn er seine Sachen holt aber da solltest du sicherheitshalber jemanden dabei haben der dir zur Seite steht damit du nicht alleine mit ihm bist.

Das Türschloss wechseln darfst du. Sich ummelden muss er aber selber, da volljährig.

Denk auch daran: Solange er noch in der ersten Ausbildung ist bist du unterhaltspflichtig, er hat zwar auch gewisse Pflichten hinsichtlich dessen dass er sich ne Ausbilung oder ähnliches suchen muss. Aber da hat er schon Spielraum.

Darfst du, solange er bei dir nicht zur Untermiete (mit Vertrag) wohnt

Er ist volljährig.

Falls er Dir weiterhin zusetzen sollte, dann beantragst Du ein Kontaktverbot bei deinem zuständigen Familiengericht an der Rechtsantragsstelle nach dem Gewaltschutzgesetz.

Er ist volljährig, und du musst ihn überhaupt nicht wieder einlassen. Seine persönlichen Gegenstände musst du ihm natürlich zur Verfügung stellen.