Ab wieviel Gehalt wird das staatliche Unterhalt gestrichen/abgezogen?
Hallo!
Ich habe vor ein paar Monaten einen Nebenjob als Zeitungszusteller angefangen wo ich jedoch nur 1 mal in der Woche arbeite. Zusätzlich möchte ich jetzt noch nebenbei bei Edeka aushelfen und wollte mal fragen wie viel Gehalt ich monatlich überhaupt verdienen darf damit meiner Mutter nicht das staatliche Unterhalt gestrichen wird.
Bzw. über welchem Betrag wird ihr etwas abgezogen und wieviel wird dann abgezogen?
Wäre super wenn ihr mir da weiter helfen könntet, einige meinen ich kann bis zu 520€ verdienen andere sagen nur 180€ was stimmt denn jetzt?
3 Antworten
Staatlichen Unterhalt gibt es nicht.
Falls Du Bürgergeld meinst, so hast Du seit 01.07.23 einen Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen in Höhe von 520 € mtl..
Wenn beide Jobs Minijobs sind und Du zusammen nicht > 520 € mtl. kommst, wird nichts angerechnet.
Wenn, würde auf Dein Bürgergeld angerechnet. Nicht auf das der Mutter.
Unterhaltsvorschuß ist mit bekannt. Hierbei handetl es sich jedoch um eine, wie der Begriff bereits besagt, Vorschußleistung und nicht um tatsächlichen Unterhalt.
Ich hatte die Formulierung "staatlicher Unterhalt" zunöächst als laienhafte Bescheibung für Bürgergeld verstanden :D
Kam nicht mehr aufs Wort dachte das wäre ein anderer Begriff dafür😂aber danke!
Nein nein, ich meine das Unterhalt wenn der Vater nicht zahlt
Du meinst Unterhaltsvorschuß?
Hier steht einiges dazu:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
(Punkt 2)
Deine Mutter soll sich am besten mit der Unterhaltsvorschuß gewährenden Stelle in Verbindung setzen.
Es gibt keinen staatlichen Unterhalt.
Es gibt die Düsseldorfer Tabelle nach der die Unterhaltshöhe berechnet wird. Die Unterhaltshöhe danach ist vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abhängig.
Du meinst Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt !
Wenn Kinder noch nicht zur Schule gehen bzw.eine allgemeinbildende Schule besuchen, bleibt Einkommen ohne Anrechnung auf den Unterhaltsvorschuss.
Es gibt aber Unterhaltsvorschuss von Staat, wenn der Vater zum Beispiel nicht zahlen kann