Ab wie vielen Jahren darf man das entscheiden?

3 Antworten

Grundsätzlich entscheiden die Eltern im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrecht, wo sich die minderjährigen Kinder aufhalten. Die Kinder haben in diesem Fall kein Mitspracherecht (natürlich wäre es schön, wenn ihre Meinung eine Rolle spielen würde).

Vor Gericht geht das ganze nur, wenn der Aufenthaltsort des Kindes strittig ist. Hier werden dann unterschiedliche Beteiligte angehört: Jugendamt, Verfahrenspfleger für das Kind, evtl. noch ein Gutachter und natürlich auch das Kind selbst.

Je älter das Kind, desto mehr Gewicht hat die Aussage des Kindes. Ein 6-jähriger lässt sich vielleicht noch bestechen und passt seine Aussage an, wenn der Vater ihm eine Playstation verspricht. Ein älteres Kind kann schon eher reflektieren, bei welchem Elternteil es besser versorgt wird.

Auch die anderen Verfahrensbeteiligte versuchen, im Sinne des Kindes zu entscheiden: Das Jugendamt guckt, bei welchem Elternteil das Wohl des Kindes am besten gewährleistet ist. Der Verfahrenspfleger versucht den tatsächlichen Willen des Kindes zu vertreten. Und ein Gutachter könnte die Erziehungsfähigkeit eines Elternteils überprüfen. All dies soll im Sinne des Kindes geschehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ab 14 hat man ein Mitbestimmungsrecht, d.h. aber nicht, das man selber entscheiden kann wo man wohnt, es müssen alle Beteiligten angehört werden und danach entschieden werden, was das beste fürs Kind ist

dachte ab 14 oder?