Ab welchem Alter darf man in Bayern/München Wahlhelfer sein?

3 Antworten

Wahlhelfer müssen bei der jeweiligen Wahl wahlberechtigt sein. Wenn du zum Beispiel auf kommunaler Ebene schon mit 16 wählen darfst, darfst du dort auch als Wahlhelfer ehrenamtlich mitmachen. Ist die Wahl hingegen erst ab 18, dann musst du auch als Wahlhelfer 18 sein.