3 Antworten
https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/vpoinfo
Hiernach muss das Studium abgeschlossen sein, wobei ich vermute, dass der Master gemeint ist.
Aber fragen kannst du da besser hier: https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/Kontakt-Einstellung
Kommt immer auf das jeweilige Bundesland an.
In manchen Bundesländern können bereits Lehramtsstudenten stundenweise vertreten. Bedingung ist aber Lehramtsstudent zu sein. Zudem muss da meist die Schulleitung kennen.
Da wirst du aber deutlich schlechter bezahlt als voll ausgebildete Lehrkräfte.
Lehrer machen an der Uni keinen Bachelor bzw. Master, sondern schreiben ein sogenanntes Staatsexamen. Danach folgt das so genannte Referendariat. Da dürfen sie durchaus auch andere Lehrer vertreten.
In Rheinland-Pfalz zum Beispiel gibt es den Master of Education.
Man muss aber immer noch das Referendariat machen und am Ende das 2. Staatsexamen. Der Master und das 1. Staatsexamen haben sich die Bundesländer gegenseitig anerkannt.
Kein Problem. Ich lebe an der Grenze Rheinland-Pfalz und Hessen, da bekommt man beide Systeme mit.
Hessen wird auch weiterhin laut Hkm am Staatsexamen festhalten
https://www.uni-online.de/studium/lehramt/
In den meisten Bundesländern gibt es sehr wohl den Bachelor- und Masterstudiengang für angehende Lehrer.
Vielen Dank!
Ich denke aber, dass es bei dem ersten Link um einen Vertrag geht, bei dem man eine Klasse zugeteilt bekommt und die dann bis zu einem vorgegebenen Zeitraum unterrichten muss. Es soll ja auch Vertretungslehrkräfte geben, die immer verschiedene Klassen bekommen wenn z.B. ein Mal der Unterricht sonst ausgefallen wäre. Weißt du zufällig, wie es da ist?