Ab welchem alter kann man den Jagdschein in Schleswig-Holstein machen?

2 Antworten

Das Mindestalter für den Jugendjagdschein ist 16 Jahre. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, wird nach bestandener Prüfung der Jugendjagdschein erteilt.
Den Vorbereitungslehrgang können Jugendliche im entsprechenden Zeitrahmen schon vor Vollendung des 16. Lebensjahres besuchen, um mit Vollendung des 16. Lebensjahres die Jägerprüfung ab zu legen.
Die Prüfung zum Jugendjagdschein erfolgt unter den gleichen Bedingungen, wie die zur Erlangung des normalen Jagdscheines für erwachsene Personen. Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von diesem schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Die Teilnahme des Jugendlichen an einer Gesellschaftsjagd ist nicht erlaubt.

https://ljv-sh.de/jaeger-werden/jaeger-in-werden/

Sobald man den Lehrgang fertig hat. Dafür gibt es kein landesweit einheitliches Datum, das geht das ganze Jahr über.