Ab wann gilt ein Auto als Oldtimer?

8 Antworten

Bis zum 1.3.07 gab es noch eine Möglichkeit über 20 Jahre alte Autos als Oldtimer zuzulassen, das wurde jetzt auf 30 Jahre erhöht( 07-Kennzeichen), ebenso kann man erst ein Auto, das mindestens 30 Jahre alt ist, mit einem H_Kennzeichen zulassen. Also 30 Jahre!. Aber, was ein Oldtimer oder ein Youngtimer ist entscheidet doch auch das Herz. Wenn es 20 Jahre alt ist, kann man diese Autos auch als Oldtimer versichern bei manchen Versicherungen.

Wikipedia Quelle: http://krz.ch/wikipedia-oldtimer

Der Begriff Oldtimer oder auch Veteran bezeichnet ein Kraftfahrzeug (insbesondere ein Automobil, einen Lastkraftwagen, einen Omnibus, ein Motorrad oder einen Traktor), das älter als 20, 25 oder 30 Jahre (je nach Definition) ist. Beim Begriff Oldtimer handelt es sich um einen Scheinanglizismus, denn das Wort gibt es in der englischen Sprache so nicht. Bei jüngeren Fahrzeugen ab einem Alter von etwa 20 Jahren ist auch der Begriff Youngtimer (ebenfalls ein Scheinanglizismus) gebräuchlich.

Oldtimer sind zumeist Sammlerstücke. Es muss sich nicht immer um ein gut erhaltenes oder restauriertes Fahrzeug handeln, auch unrestaurierte im Originalzustand belassene Autos und Motorräder gehören dazu.


spielabsteiger  03.11.2010, 17:00

Guter Artikel zu erwähnen ...und weitgehend dem Originalzustand entspricht.

0

Da musst Du unterscheiden, was Du mit "Oldtimer" meinst. Zum einen kann das Fahrzeug einen Oldtimer sein, wenn es 15 Jahre alt ist. Aber um ein offizielles H-Kennzeichen in Deutshcland zu bekommen muss das Fahrzeug älter als 30 Jahre alt sein, verkehrstüchtig, den TÜV bestehen und einiges an weiteren Pflichten erfüllen.

Das kommt ganz auf die Definition an. Es sind 20,25 oder 30 Jahre.

Sieh mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Oldtimer#Oldtimer-H-Autokennzeichen "...Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Alle Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1969 gebaut bzw. erstzugelassen wurden, sind von der Abgasuntersuchung befreit und dürfen ohne Plakette in sämtliche Umweltzonen einfahren..."

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: 30 jahre ab dem tag der ersten zulassung. du benötigst ein gutachen nach § 23 fzv (oldtimergutachten) mit dem kfz-brief, kfz-schein, kennzeichenschilder und gutachten gehst du zu deiner zulassungsbehörde. diese nimmt die eintragung in die fahrzeugpapiere vor.