Ab wann gilt das eine Jahr Zeit für die Führerschein Theorieprüfung?
Hallo zusammen,
zählt das eine Jahr Zeit für die Theorieprüfung, nachdem der Antrag durch ist oder schon ab dem Zeitpunkt, als man das erste mal in der Fahrschule war?
2 Antworten
Hallo Annax
es sind 2 Jahre ab Anmeldung Fahrschule
Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
so steht es in der FeV
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV16.htm
was du meinst ist das Jahr, das zwischen der theoretischen und praktischen Prüfung liegen darf.
du musst also innerhalb von 2 Jahren nach Anmeldung in deiner Fahrschule deine zwei Prüfungen abgelegt haben
Sicherlich erst ab Antragsstellung. Wer weiß schon, wann du das erste mal in der fahrschule aufgekreuzt bist.