Ab wann darf ich in der Bundeswehr mit der Uniform das Gelände nach Hause verlassen?
Hallo,
Ich hab nun ja schon viele Fragen bezüglich der Bundeswehr gestellt. Und heute kommt noch einmal eine Frage zu diesem Thema. Ich werde in der nächsten Zeit als fwdl´er zur Bundeswehr gehen. Da stellt sich mir nun die Frage wenn Freitag ist und ich nach Hause fahren kann ab wann darf ich das auch in der Uniform tun. Es gibt ja extra die Ausgehuniform, aber ich sehe auch immer wieder Soldaten in ihren normalen Anzügen herumlaufen. Daher meine Frage ab wann darf man das und warum gibt es eine Ausgehuniform die man dann ja zum häufigsten rausgehen und zwar nach Hause nie an hat.
Danke für eure Antworten übrigens ich komme nach stetten am kalten Markt falls das weiter hilft
3 Antworten
Wir durften damals nach der sogenannten Grußabnahme die Kaserne in Uniform verlassen. Das war der Abschluß der Formalausbildung. Geht darum, dass Du erst einmal lernst, wie Du Dich als Soldat in Uniform zu verhalten hast, bevor Du auf die Menschheit losgelassen wirst. Es ist egal, ob Du Ausgehuniform oder Feldanzug trägst. Hauptsache, Du bist korrekt gekleidet, benimmst Dich und läufst nicht wie ein Lump herum. Besonders zum Wochenende, wenn die Soldaten mit der Bahn nach Hause fahren, sind die Feldjäger in den Bahnhöfen präsent und achten auf solche Dinge. Am sichersten ist da natürlich, in Zivilklamotten nach Hause zu fahren, weil Dich dann keiner als Soldat erkennt und Du deine Ruhe hast.
Ausgehuniform/Dienstanzug wirst du als Mannschaftsdienstgrad sehr selten tragen. Die normale Tagesuniform ist der Flecktarn.
Ich kann an einer Hand abzählen, wie oft ich in meiner Wehrdienstzeit den Dienstanzug tragen musste. Das waren i.a.R. "feierliche Ereignisse" (bspw. Gelöbnis, neuer Regimentschef), bei denen das Tragen befohlen wurde.
Bei mir war es, nachdem der Soldat vernünftig militärisch grüßen konnte. Dafür gab es dann die "Grußabnahme".
Ich kenne keine Ausgehuniform. Ich kenne nur den kleinen Dienstanzug, in dem man Dienstreisen machte.
Im Kampfanzug (früher Grünzeug) oder in Sonderbekleidung privat nach Hause fahren zu dürfen, kommt auf die Kasernenordnung an. Die kann das gestatten, oder auch nicht.