Ab wann Bewirtungsbeleg?
Ab welcher Summe muss man, für ein geschäftsessen, einen von diesen Bewirtungsbelegen für das Finanzamt haben? Schon bei 5€? Oder erst ab 80€?
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Finanzamt, Steuerrecht, Steuern & Steuererklärung
Für jeden Betrag - Du bist dahingehend in der Beweislast und das FA kann, wenn es möchte, auch für kleinere Beträge Belege anfordern.
§ 4 (5) Nr. 2 EStG
Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der Steuerpflichtige schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen. 3Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so genügen Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen;
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Selbständigkeit, Finanzamt, Gewerbe
Ab welcher Summe muss man, für ein geschäftsessen, einen von diesen Bewirtungsbelegen für das Finanzamt haben?
Ab 0,01 € müssen die Auflagen des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG erfüllt werden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Grundsätzlich für alle Ausgaben, die man steuerlich geltend machen will. Für steuermindernde Tatsachen ist der Steuerpflichtige in der Beweislast.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.
Im Prinzip für alles, was du absetzen willst.
Liebe Grüße.