Ab wann Bewirtungsbeleg?

4 Antworten

Für jeden Betrag - Du bist dahingehend in der Beweislast und das FA kann, wenn es möchte, auch für kleinere Beträge Belege anfordern.

§ 4 (5) Nr. 2 EStG

Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der Steuerpflichtige schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen3Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so genügen Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen;
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
Ab welcher Summe muss man, für ein geschäftsessen, einen von diesen Bewirtungsbelegen für das Finanzamt haben?

Ab 0,01 € müssen die Auflagen des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG erfüllt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Grundsätzlich für alle Ausgaben, die man steuerlich geltend machen will. Für steuermindernde Tatsachen ist der Steuerpflichtige in der Beweislast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Im Prinzip für alles, was du absetzen willst.

Liebe Grüße.