A2 Drosselkonform Susuki GSXR 600 SRAD 115ps?
Ich will mir ein Motorrad kaufen ich habe einen Motorradführerschein A2 im Jahre 2025 erworben. Ich weiß dass die maximale höchstgrenze im ungedrosselten Zustand meines Motorrads 70 kW alias 95 PS haben darf. Gedrosselt natürlich 35 kW also 48 PS. Ich wollte mir ein Motorrad kaufen eine Suzuki GSX-R 600 SRAD, bei der steht dass diese A2 gedrosselt wäre/konform wäre. Diese hat
115 PS im ungedrosselten Zustand. Die ganzen Ai's sagen dies und das, in Foren steht dies und das, die Verkäuferin hat gesagt sie wurde schon oft von der Polizei angehalten sie hätte auch nur einen A2 Führerschein und diese haben diese genehmigt/weiterfahren lassen, ebenso wie der TÜV. (Das Dingen hat wirklich HU bis 2027 etc und sie hat wirklich einen a2 Führerschein) Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Modell: Susuki GSXR SRAD 1997
Zusätzlich habe sie gesagt das wäre eine gasanschlag drossel die die Maschine in wirklich wirklich seltenen Fällen das habe ich selber recherchiert A2 Komfort machen kann ich habe mir ihr fahrzeugschein noch nicht angeschaut aber trotzdem bin ich interessiert ob das wirklich auch möglich sein
2 Antworten
§6 FeV:
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
§76 FeV:
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
6a. § 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.
Wenn deine Fahrerlaubnisklasse A2 nicht zwischen dem 19.1.2013 und dem 27.12.2016 erteilt wurde, darfst du das Fahrzeug nicht fahren. Du kannst entweder der Fahrerlaubnisverordnung glauben oder der Verkäuferin, letzteres zieht dann früher oder später ein Strafverfahren nach sich.
im ausgangszustand 98ps hat also 72 kW.
Auch 72 ist eine größere Zahl als 70.
Im Übrigen gilt:
Du kannst entweder der Fahrerlaubnisverordnung glauben oder der Verkäuferin, letzteres zieht dann früher oder später ein Strafverfahren nach sich.
Du darfst die Maschine nur fahren, wenn du den A2 vor 2016 gemacht hast. Danach nicht mehr.
Das was ich rausgefunden habe ist dass das Motorrad im ausgangszustand 98ps hat also 72 kW. Ich habe keine Ahnung was genau da jetzt falsch ist es gibt offensichtlich so Modelle und so Modelle. Im fahrzeugschein ist eingetragen dass diese eine gasanschlag Drossel hat auf 48 PS. Also ist eingetragen der Typ wurde schon öfter von der Polizei kontrolliert HUK-Coburg gibt mir auch das go wie gesagt HU ist bis 2027 auch noch TÜV hat bejaht. Der Typ von dem ich das gekauft habe der wurde wie gesagt auch öfter kontrolliert ich verstehe gar nichts mehr