6 geben aufgrund eines verdachts?
Hallo.
Ich habe vor mehr als 1 Monat eine Klausur im Fach Latein geschrieben. Ich hatte echt Probleme mit dem Stoff und habe dann auf einer anderen Plattform gefragt, an welcher Textstelle aus dem bello gallico ich bestimmte sachen üben kann. Mit dieser Textstelle habe ich dann ca. 15 h gelernt (ich bin sehr schlecht). Natürlich habe ich mit einer Übersetzung aus dem Internet gearbeitet. Ich hatte mich also in riesigen Stil mit der Textstelle auseinander gesetzt. In der Klausur kam aber genau diese Textstelle ran! Also habe ich einfach die Übersetzung der Website rekonstruiert. In der Textstelle fehlte sogar ein Nebensatz, welcher mir beim Lernen extreme Probleme bereitet hatte. Den habe ich logischerweise ausgelassen. Einen Monat später (gestern und am 2. 5. haben wir sie geschrieben) habe ich die Klausur dann zurückbekommen. Sie wollte ein Einzelgespräch mit mir und hat mir unterstellt geschummelt zu haben. Sie hat mir gesagt, sie wisse zwar nicht, wie ich es angestellt hätte, aber da die Übersetzung der Website mit meiner so ähnlich waren, hat sie den Übersetzungsteil mit 0 Punkten bewertet anstatt mit 15. Desweiteren behauptete sie, dass ja komplett klar sei, dass ich geschummelt hätte, da ich im Interpretationsteil 2 Punkte hätte und man würde da ja merken, dass ich nichts von Latein verstünde. Sehen oder mitnehmen durfte ich die Klausur auch nicht. Bald ist aber auch Notenschluss. Ich bin in der Oberstufe falls das hilft.
3 Antworten
Sie kann dir nichts ohne Beweise unterstellen. Wende dich anmeiere Stufenleiter
Ich würde dennoch zum Leiter oder Rektor ) Es ist doch legitim Dinge auswendig zu lernen wenn man denkt das sie dran kommen
bleib ruhig vor dem Leiter oder wem auch immer und begründe sachlich . Mach sie einfach mundtot wenn man dir net glaubt
Und vor allem wie gesagt, die Lehrer haben häufig eine große Fresse. Wir haben letztens einen legeren über unseren Kreis angeklagt, jetzt macht der keine Überstunden mehr. Also auf Worten sind die gut, aber wenn es um Beweise geht… .
Nach dem Gespräch mit der Lehrerin ist der nächste Ansprechpartner der Fachbetreuer oder der Schulleiter. Der darauffolgende Schritt wäre eine Beschwerde beim zuständigen Ministerialbeauftragten und die letzte Entscheidungsinstanz das Verwaltungsgericht.
Bei mir kam in der Klausur zu De Bello Gallico auch genau die Stelle dran, die ich vorher bearbeitet habe.
Liegt aber auch daran, dass ich aus strategischen Gründen alle Übersetzungen schlicht auswendig gelernt habe, lol.
Auf jeden Fall ist es unberechtigt, Dir dafür eine 6 zu geben mangels Nachweisbarkeit.
Das Problem ist halt nur, dass ich die Lehrerin noch ganze zwei Semester habe und ich glaube, dass sie dann versuchen wird, mir was reinzudrücken...