450€/Minijob nach dem Abitur was muss ich beachten?

4 Antworten

Beachten solltest du, daß dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in einer Einkommensteuer-erklärung angeben: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

wie z.B.: Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Für die kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern gilt folgendes: https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

wie z.B.: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 470 Euro (gilt für 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 450 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Beim Minijob gilt seit 2013 die Rentenversicherungspflicht, wobei du einen Befreiungsantrag beim Arbeitgeber stellen kannst: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

Würde ich aber nicht dazu raten, weil der Beitragssatz nur mal 3,6% vom Bruttolohn beträgt und du sonst auf diese Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtest, wie z.B.: Anspruch auf das volle Leistungspaket in der Rentenversicherung

  • Sowohl der Minijobber als auch sein Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
  • Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten.
  • Der Verdienst aus einem Minijob wird komplett auf die Rente des Minijobbers angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
  • Minijobber haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung.

Wichtig zu wissen

Alle Arbeitnehmer – und somit auch Minijobber – haben erst Ansprüche aus der Rentenversicherung, wenn sie bestimmte Wartezeiten als Mindestversicherungs-zeit erfüllt haben. Erst damit haben sie beispielsweise Anspruch auf einen früheren Rentenbeginn, medizinische Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente.

Gruß siola55

Zur Krankenversicherung

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-als-arbeitnehmer/besondere-beschaeftigungsarten/geringfuegig-beschaeftigt/minijob-familienversicherung-2005522?tkcm=aaus

Lass dir das aber spezifisch von eurer Krankenversicherung so bestätigen. Da dürfte es einige Unterschiede geben.

Aber ja Kindergeld entfällt, aber nein Steuern fallen nicht an.

DayBreaker231  01.07.2022, 19:36

Soweit ich weiß entfällt Kindergeld nicht durch einen Minijob, die Eltern haben weiterhin anspruch darauf, außer das Kind verdient mehr als 450 Euro. Das Kind muss abe rbei der Bundesargentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter als arbeitssuchend registrierd sein.

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siola55  01.07.2022, 19:59

Irrtum - die Einkommensgrenzen für eine kostenlose Familienversicherung sind doch bei allen Krankenkassen dieselben ;-)

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siola55  01.07.2022, 20:13
@siola55

...und die Einkommensgrenzen für einen Kindergeldanspruch sind schon vor 10 Jahren ganz abgeschafft worden!

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Das Kindergeld wird ja bestimmt wegfallen so wie ich es bisher verstanden hab...

Betreffs Kindergeldanspruch gilt folgendes:

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

PS: Die Einkommensgrenzen für den Hinzuverdienst beim Kindergeldanspruch wurden bereits vor 10 Jahren ganz abgeschafft!

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Abitur, Minijob, 450-Euro-Job)

Trotz Minijob haben deine Eltern anrecht auf Kindergeld bis du 21. Jahre alt bist. Familienversichert bist du bis du 25 Jahre alt bist, oder vorher eine Ausbildung machst bzw. mehr als 450 verdienst und entsprechend selbst für die Krankenkasse einzahlst.
Minijobs werden nicht Versteuert, erst über 450 Euro.

siola55  01.07.2022, 19:56
Minijobs werden nicht versteuert, erst über 450 Euro...

Stimmt so nicht - es gibt in D keine steuerfreien Minijobs: entweder entrichtet der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber oder das Lohnbüro rechnet individuell nach der Lohnsteuerklasse den Minijobbers den Lohn ab!

Als Single in Lohnsteuerklasse 1 wird aber erst ab einem mtl. Bruttoeinkommen über 1150€ die Lohnsteuer einbehalten.

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siola55  01.07.2022, 20:29
@siola55

Bei über 450€ mtl. Bruttolohn gilt die Sozialversich.pflicht beim Midijob:

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/node.html

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siola55  01.07.2022, 20:11
Familienversichert bist du bis du 25 Jahre alt bist...

Die 25 Jahre gilt nur bei Schule oder Studium!

Ansonsten ohne erwerbsmäßige Beschäftigung bis max. zum 23. Lj.:

Welche Altersgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Kinder können in der Familienversicherung sein, bis sie volljährig sind. Voraussetzung: Ihr Einkommen übersteigt nicht die nachfolgend genannten Einkommensgrenzen.
  • Für Kinder, die nicht erwerbstätig sind, gilt darüber hinaus die Altersgrenze bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
  • Kinder, die studieren, noch zur Schule gehen oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Berufsausbildung absolvieren, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert bleiben. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich.

usw.

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