30 jahre kein Rundfunk gezahlt?
Lebe seit 30 Jahren in meiner Wohnung und nie gab's Anfragen vom Rundfunk wegen GEZ.
Was ist eigentlich wenn die mich mal ausfindig machen, muss ich dann 30 jahre nachzahlen oder wie würde das aussehen? Hat jemand eine Vorstellung?
5 Antworten
Du bist gesetzlich verpflichtet, dich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (so heißt die GEZ seit 2013) selbst anzumelden. Die müssen dich nicht aufspüren.
Das können sie im Übrigen nur, wenn du beim Meldeamt ordnungsgemäß gemeldet bist. In diesem Jahr 2022 werden alle Meldebehörden die Daten aller volljährigen Personen dem Beitragsservice automatisch übermitteln. Danach schreibt der Beitragsservice alle bisher nicht gemeldeten Leute an und fordert sie auf, sich anzumelden bzw. nachzuweisen, dass bereits ein anderer für die bewohnte Wohnung zahlt. Meldest du dich dann nicht an, obwohl du anmeldepflichtig wärst, wirst du zwangsweise angemeldet.
Die Anmeldung erfolgt dann zu dem Datum, das die Meldebehörde als Einzugstermin vermerkt hat. Dann muss man ggf. rückwirkend die Rundfunkbeitträge zahlen. Allerdings verjährt auch die Forderung gegen einen "Schwarzhörer und -seher" nach spätestens 10 Jahren. Sie werden also nur für die Zeit ab 2013 die Beiträge nachfordern, was dann aber auch an die 2.000,00 € sind.
Das gilt nur für Forderungen des Beitragsservice, die ihm bekannt sind. Für hinterzogene Rundfunkbeiträge gilt die 3-jährige Verjährung nicht, da in diesem Fall die Einrede der Verjährung rechtsmißbräuchlich ist.
Ist dir dieses Framing "Beitragsservice" nicht selbst peinlich?
Das ist leider die offizielle Bezeichnung, ich habe sie mir nicht ausgedacht und finde sie auch nicht toll.
melde Dich jetzt neu an oder lasse Dich befreien von der Rundfunkgebührenpflicht, wenn Du im ALG II oder in der Grundsicherung bist.
Zwei Jahre mußt du dann nachzahlen (falls es sich nicht geändert hat). Ob es unter Umständen noch andere Schwierigkeiten gibt, weiß ich jedoch nicht.
nicht für 30 Jahre, jedoch ab 2016: Nachzahlung beim Rundfunkbeitrag leisten: Ratenzahlung & Befreiung (bezahlen.net)
Ah, ja das sieht ziemlich konkret aus. Fragt sich nur ob das mit 2016 in Zukunft weiter angehoben wird
melde Dich an und stelle gleichzeitig den Befreiungsantrag von der Rundfunkgebührenpflicht.
Die werden dich irgendwann ausfindig machen meist nach ersten anschreiben 2-5 Jahre.
Nein keine komplette Nachzahlung
dann bekommt man eine Strafanzeige. man soll sich besser selbst dort melden und anmelden.
Zitat: "Auch GEZ Schulden unterliegen der Verjährung. Die Verjährung richtet sich den allgemeinen Vorschriften, die hierfür im BGB gelten (§ 7 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Es gilt also für GEZ Schulden eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren."