2 Sitzer Roller?

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In Deutschland gilt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). In der FeV ist festgeschrieben, dass für einzelne Verkehrsarten eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben ist. Dafür gilt aber ein Mindestalter. Für führerscheinpflichtige Zweiräder liegt das Mindestalter bei 16 Jahren. Ausnahmen wurden auch definiert. So heißt es in § 4 FeV, das einspurige einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (hierzu zählen auch Roller) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h von der FE- Pflicht ausgenommen sind. Nach § 10/3 FeV beträgt das Mindestalter nur hier 15 Jahre. Also darfst du nur einsitzige Fahrzeuge führen. Was einsitzig ist, wurde in der FZV definiert.Hierbei wurde festgelegt, dass nur eine Person Platz auf dem Sitz haben darf. Ein Gericht hat eine max. Länge einer Sitzbank auf 45 cm festgelegt. Also,wenn der Sitz tatsächlich nur für eine Person ist, ist das Fahrzeug auch einsitzig. Manche Händler versuchen eine Sitzbank mittels einer Gepäcktasche so umzubauen, dass nur eine Person darauf Platz hat. Allerdings gibt es regelmäßig hiermit Schwierigkeiten, da die Tasche leicht abzunehmen ist und somit die Einsitzigkeit aufgehoben wird. Es ist wichtig, dass in der Betriebserlaubnis (BE) die Einsitzigkeit festgeschrieben wird, d.h. es wurde eine BE als einsitziges Fahrzeug erteilt. Um also die Einsitzigkeit bei diesem gedrosseltenm Roller zu erreichen, ist ein technischer Umbau notwendig und eine Abnahme erforderlich.

Als 25er bleibts beim Einsitzer. Der 2. Platz ist für die Tasche die du draufmachen musst, damit die Polizei erkennt: Das ist ein Mofaroller.

Nein, Du muß keinen Einsitzer kaufen. Das zum Mofa gedrosselte Moped ist dann laut FeV ein Einsitzer. Der zweite Platz muß unbrauchbar gemacht werden. Entwerder durch eine kurze Sitzbank oder durch die bereits erwähnte Tasche. Laß Dich nicht ohne erwischen, im schlimmsten Fall wäre das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Haben gerade drei solcher Fälle am laufen. Das mit 16 eine zweite Person mitfahren darf ist aber nur dann der Fall, wenn Du die FE Klasse M hast! Dazu reicht die Mofa-Prüfbescheinigung, auch wenn Du 16 bist, nicht aus! Wenn Du dann Personen transportieren willst, muß aus dem Mofa aber auch wieder ein Moped 50ccm/45kmh geschraubt werden. Kleiner Tip: Bei solchen gedrosselten Teilen, kommt es ab und zu vor, das sie trotzdem schneller fahren als 25 max 30. Darüber darfst Du Dich aber nur freuen, wenn Du damit nie erwischt wirst. Du hast sowas nämlich zu melden, bzw vom Verkäufer in Ordnung bringen zu lassen. Ist leider so, wenn Du keinen Ärger in Form einer Strafanzeige haben möchtest! Sowas kann sich dann auch schnell auf Deine weitere Kraftfahrerkarriere auswirken! Trotzdem viel Spaß beim rollern.... PS: Frag das mal scheinheilig den Verkäufer dieses Rollers! Er muß Dir das mit der Sitzbank sagen! Die drei Jungs hier, haben eine Sammelklage gegen den Verkäufer laufen, weil er ihnen "angeblich" nichts gesagt hat!

25km/h?

was ist den das?

In der Schweiz kann man mit 14 ein Mofa fahren das schneller läuft xD


NIKOzKOX  11.03.2013, 17:14

hahaha wieder mal die Schweizer xD scherz

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