Auf Roller jemanden mitnehmen?

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Ein auf 25 km/h gedrosselter Roller ist kein Mofa nach §4 Abs 1 Nr 1 FeV, sondern ein geschwindigkeitsreduziertes Kleinkraftrad nach §4 Abs 1 Nr 1b FeV. Diese dürfen bereits seit 2013 zweisitzig sein - umso unverständlicher, dass immernoch der Mythos von der Einsitzigkeit rausgekramt wird. Wäre es ein reiner Mofaroller ab Werk, könnte man solche Antworten evtl noch verstehen, da hier die Einsitzigkeit erst 2017 abgeschafft wurde.

Wichtig für dich ist, dass der zweite Sitzplatz eingetragen ist, was bei Fahrzeugen, die nach alter Rechtslage gedrosselten wurden, oft nicht der Fall ist. Entfernst du eigenmächtig ohne Eintragung die Sitzbankabdeckung, würde das eine Mängelkarte bei einer Kontrolle nach sich ziehen.

Da es sich dann um ein sogenanntes Mofa handelt (auch wenn es ein Roller ist, fährst du es ja wahrscheinlich nur mit der Mofaprüfbescheinigung) darf man keine zweite Person mitnehmen

migebuff  28.04.2018, 20:08

Beide aus der Luft gegriffenen Vermutungen, für die du leider keine Rechtsgrundlage nennen konntest, sind nicht zutreffend. Weder handelt es sich bei einem Fahrzeug nach §4 Abs 1 Nr 1b FeV um ein Mofa, noch gibt es ein Gesetz, welches vorschreibt, dass ein solches 25km/h-KKR oder ein Mofa einsitzig sein müssten.

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