2 Minijobs schüler?

2 Antworten

Du solltest statt einem 2. Minijob als geringfügige Beschäftigung lieber eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen annehmen; hat den Vorteil, dass du weiterhin bei den Eltern kostenlos in der Familienversicherung krankenversichert bist:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

wie z.B.: Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.

Als Single hast du den Grundfreibetrag von aktuell 11.604€ im Kalenderjahr zur Verfügung + 1.230€ Arbeitnehmerpauschale bei der kurzfristigen Beschäftigung ;-)

PS: Der Kindergeldanspruch ist bereits seit 2012 unabhängig vom Gesamteinkommen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Quintes78 
Fragesteller
 02.04.2024, 19:13

Aber wie sieht das aus mit den Steuern? Weil wenn ich nen 2 Minijob als Schüler mache, bin ich ja Steuerklasse 6…. Sprich das Geld was dazu kommt lohnt sich kaum wegen der hohen Steuer

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siola55  02.04.2024, 21:50
@Quintes78

Irrtum - du mußt nur drauf achten, daß beim 1. Minijob der AG die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann ist dein 2. Minijob in der Lohnst.klasse 1 für Singles ;-)

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Quintes78 
Fragesteller
 02.04.2024, 22:55
@siola55

Kannst du mir das im provatchat nochmal genauer erklären? Oder auch hier sonst. Weil ich ja Schüler bin. Und wenn der andere Job 500€ im Monat sind, der neue aber auch, muss ich dann wirklich nix versteuern?

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siola55  02.04.2024, 23:00
@Quintes78

Als Single in Lohnst.klasse 1 wird dir erst ab einem mtl. Bruttolohn von ca. 1360€ die Lohnsteuer einbehalten!

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Auf das Kindergeld hat das keinen Einfluss. Hab in meiner Ausbildung auch über 1000€ verdient und trotzdem Kindergeld bekommen. Das Kindergeld ist ja auch in erster Linie für die Eltern bestimmt.