2 Jahre Bindungsfrist im Mietvertrag?

1 Antwort

Nicht unbedingt.

Bei uns sollte man beim Auzug die Whg wieder in dem Zustand verlassen in dem man eingezogen ist. WEnn diese Klausel fehlt, muss der Vermieter die Räume, die sehr schnell auch fürchterlich abgewohnt werden könnten, wieder instand setzen, das lohnt sich eher nach zwei Jahren.