Guten Tag,
ich hatte am Montag meine mündliche Abschlussprüfung und bin dort durchgefallen. Die schriftliche Prüfung hatte ich knapp bestanden.
Da die schriftliche Prüfung so knapp war, hätte ich die mündliche Prüfung UND eine weitere mündliche Nachprüfung in einem der beiden Bereiche der zwei schlechteren Noten der schriftlichen Prüfung machen müssen. Wo, durfte ich mir aussuchen.
Nun war es so, dass ich (unglücklicherweise) das schwerstmögliche Thema gezogen hatte. Ich war direkt durchgefallen und musste somit nicht mal in die Nachprüfung, da ich damit auch nichts mehr ausgleichen hätte können.
In meinem Ausbildungsbetrieb wurde mir bis zur Prüfung wirklich nichts beigebracht. Das Thema der mündlichen Prüfung hätte mir auf der Arbeit beigebracht werden müssen, wurde es aber nicht. Ich durfte lediglich die "Drecksarbeit" machen. Dies ist auch in meinem Berichtsheft nachzulesen.
Es ist doch die Pflicht des Ausbilders, dem Auszubildendem alles beizubringen, was er zum Bestehen der Prüfung benötigt.
Ich müsste nun ein halbes Jahr weiter zur Berufsschule gehen und im November die schriftliche, sowie die mündliche Prüfung erneut machen.
Jetzt zu der Frage: Kann ich irgendwas tun, damit ich ggfs. NUR die mündliche Prüfung nachholen kann (und das bald, nicht in einem halben Jahr), indem ich mich darauf berufe, dass ich nicht ordnungsgemäß ausgebildet wurde?
Es ist nicht nur meine Schuld, dass ich nicht bestanden habe. Hätte ich alles beigebracht bekommen, wäre das wohl ganz anders ausgegangen. Für die schriftliche Prüfung habe ich sehr viel gelernt und mir vieles selbst beigebracht. Diese habe ich ja grade so bestanden.
Meiner Meinung nach, hat mein Ausbilder ganz klar seine Pflichten nicht eingehalten und ich werde dafür "bestraft"...
Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen damit gehabt und kann mir hiermit weiterhelfen. Ich danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Staubsauger23
Azubi, 3 Lehrjahr. NRW. Leider nicht die Prüfung ist nächsten Monat