2 Ausbildung und Bürgergeld Aufstockend?

1 Antwort

Es sind min. 5 und keine 15 Jahre.

Wenn Du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, weshalb wurde dann Unterstützung von der Agentur für Arbeit abgelehnt ?

Eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter ist zumindest theoretisch möglich, aber wenn Du eine Zweitausbildung beginnen würdest, wäre ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde zu prüfen.

Dafür müsstest Du aber schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und dann noch über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Solltest dann also soviel Nettoeinkommen im Monat haben, dass Du deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kannst und dann vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro nach Zahlung der Warmmiete min.noch 80 % zur Verfügung hast.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld und Bürgergeld.