185 StGB mit 18?


23.05.2024, 20:13

Ps: Wir haben uns die richtig gestritten und beide haben nichts gegeneinander. Wir verstehen uns ehrlich gut und gehen ab und zu ins gym und reden. Kann man da was dran machen? Weil er hat ja ned die Anzeige aufgegeben sondern der kommissar da er dachte dass wir beide uns angegriffen und verletzt fühlen.

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
von einem kommissar in der Schule eine Anzeige gegeben

Was soll das denn bedeuten?

ich soll am Dienstag zu einem Gespräch in die wache

Es ist schön dass du das sollst, müssen tust du aber gar nichts. Als Beschuldigter bist du während des Ermittlungsverfahrens nur auf Ladung der Staatsanwaltschaft zum Erscheinen verpflichtet, eine Vorladung der Polizei ist nur als höfliche Einladung zu verstehen.

Solange es sich hier tatsächlich nur um eine Vernehmung als Beschuldigter und nicht etwa ein Gespräch mit dem Geschädigten handelt, ist dir vom Erscheinen grundsätzlich auch erst einmal abzuraten. Zu der Sache einlassen kannst du dich auch später noch auf schriftlichem Wege gegenüber der StA.

Kann man dagegen Klage nehmen oder etwas unternehmen?

Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass die StA gegen dich Anklage erhebt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Ganze an den Weg der Privatklage verwiesen. Wenn der Sachverhalt an sich unstrittig ist und du zugibst, eine Beleidigung begangen zu haben, solltest du dich ggf. beim Geschädigten entschuldigen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Lauchi37 
Fragesteller
 24.05.2024, 18:25

Es ist ein vorladungsbrief, da steht in der ermittlungsursache wegen 185stgb ist ihre vernehmung als beschuldigter erforderlich. Und deshalb muss ich am kommenden Dienstag zur Kripo steht da jzt.

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ruhrgur  24.05.2024, 18:29
@Lauchi37

Erneut: Du musst gar nichts. Nur eine Ladung der StA ist für dich bindend (§ 163a III 1 StPO). Es ist dir dringlichst davon abzuraten, zu einer Beschuldigtenvernehmung zu erscheinen, insbesondere ohne Akteneinsicht gewährt bekommen und ohne Rücksprache mit einem Verteidiger gehalten zu haben.

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Lauchi37 
Fragesteller
 24.05.2024, 18:29
@ruhrgur

Und was passiert wenn wir beide nicht gehen würden?

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ruhrgur  24.05.2024, 18:31
@Lauchi37

Du solltest natürlich Bescheid sagen dass du nicht kommen wirst, anderenfalls geht man davon aus, dass du den Termin evtl. einfach vergessen hast und lädt dich nochmal vor. Die Polizei teilt dies der StA mit und diese entscheidet, wie weiter vorgegangen werden soll. Da es hier um eine Beleidigung geht, wird sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Verfahren einstellen und an den Weg der Privatklage verweisen.

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Lauchi37 
Fragesteller
 24.05.2024, 18:33
@ruhrgur

Wie meinen Sie das mit an den Weg der privatklage verweisen?

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ruhrgur  24.05.2024, 18:38
@Lauchi37

Für dich ist das gar nicht von Belang, da du minderjährig bist. Gegen Minderjährige kann keine Privatklage erhoben werden, insofern hätte sich das Verfahren damit für dich erledigt (§ 80 JGG).

Aber um dir den Begriff einmal zu erklären: Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt. Wenn kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, geht die StA dem Ganzen auch nicht weiter nach. Wärest du Volljährig, könnte der Geschädigte der Tat aber theoretisch selbst vor dem Strafrichter am AG als Ankläger auftreten, dies nennt sich dann Privatklage.

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Lauchi37 
Fragesteller
 24.05.2024, 18:40
@ruhrgur

Also ich bin eig 18 aber mein Kollege will sowas garned machen. Der hat eig nur unserer Lehrerin bescheid gegeben dass sowas vorgefallen ist und die haben dann einfach einen kriminalpolizisten in die Schule eingeladen welcher uns dann beide befragt hat

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ruhrgur  24.05.2024, 18:42
@Lauchi37

Stimmt, ich habe gerade die Frage verwechselt :'D

In diesem Fall wird die StA das Verfahren einstellen und den Geschädigten darauf hinweisen, dass er theoretisch Privatklage erheben kann. Wenn er das nicht tut, hat sich die Sache damit für dich auch erledigt.

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Lauchi37 
Fragesteller
 24.05.2024, 18:47
@ruhrgur

Also zum Abschluss, wir rufen dort beide an und sagen wir werden die Vorladung ablehnen und wollen dass das Verfahren nicht weiter geht. Dann sagen die uns wir müssen also nicht kommen und nach paar Wochen kriegen wir einen Brief dass der Fall abgebrochen wurde?

Und hätten sie vllt eine Email oder sonstiges wo ich ihnen den Brief schicken könnte um sicher zu sein dass ich nichts falsches gesagt habe.

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ruhrgur  24.05.2024, 18:55
@Lauchi37
Also zum Abschluss, wir rufen dort beide an und sagen wir werden die Vorladung ablehnen und wollen dass das Verfahren nicht weiter geht

Du sagst einfach nur, dass du zum Termin nicht erscheinen wirst und von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machst. Alles weitere entscheidet die StA von sich aus.

Das gilt im Übrigen nur für den Beschuldigten. Wenn dein Freund als Zeuge vorgeladen ist, muss dieser auch erscheinen.

nach paar Wochen kriegen wir einen Brief dass der Fall abgebrochen wurde?

Garantiert ist dies nicht, aber da es hier um Beleidigung geht mehr als bloß wahrscheinlich. Da du bereits weißt, dass gegen dich ermittelt wird, wird die StA im Falle einer Einstellung dir auch einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen.

wo ich ihnen den Brief schicken könnte

Du brauchst hier auf dieser Plattform niemanden zu siezen. Wenn du mir irgend etwas schicken möchtest, kannst du das von mir aus tun, allerdings weise ich darauf hin, dass ich dir keine individuelle rechtliche Beratung biete und hier nur allgemeine Fragen beantworte.

https://dean-blohm.de/kontakt/

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Lauchi37 
Fragesteller
 24.05.2024, 19:02
@ruhrgur

Ich weiß noch ned genau nach was mein Freund gefragt wurde aber er meinte einfach nur dass er auch eine vorladung bekommen hat um den fall zu erklären und den chat zwiche uns beiden zu zeigen. Ich frage ihn mal wonach er genau gefragt wurde und füge das später zu hinzu.

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Lauchi37 
Fragesteller
 24.05.2024, 18:29

Undzwar lief das so dass mein Kollege in der klassengruppe wegen einem Missverständnis auf 185 beleidigt hat, worauf meine Reaktion ein Fragezeichen war, dann kam noch eine weitere beleidigung nach 185 und dann habe ich von ihm einen sticker geschickt welcher sein Gesicht übermalt mit dem männlichen genial zeigte, löschte es aber direkt, und somit sahen es nur ich, er und ein weiterer Kollege.

Wir haben uns nun aber seit längerem gegenseitig entschuldigt und das unter uns geklärt, wobei er jzt auch einen Brief bekommen hat. Unser Plan ist es nun einfach ohne jegliche Strafe wenn möglich aus diesem Konflikt mit der Kripo raus zu kommen, da wir uns beide wie gesgat wieder gut verstehen und das mit den beleidigungen wirklich ned ernst nehmen und uns verzeiht haben.

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ruhrgur  24.05.2024, 18:30
@Lauchi37

Du hast keinen Konflikt mit der Kriminalpolizei, Herrin des Ermittlungsverfahrens ist einzig die StA. Die Polizei hat keinen Einfluss auf den weiteren Gang des Verfahrens.

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Lauchi37 
Fragesteller
 24.05.2024, 18:32
@ruhrgur

Wie kommen wir da denn ohne Probleme raus wenn möglich? Wir haben beide kein Geld für jegliche Verteidigung und wollen auch garnicht vor das Gericht oder jegliches. Und was passiert denn wenn wir beide nicht gehen würden?

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Lauchi37 
Fragesteller
 24.05.2024, 19:48

Vielen Dank nochmal für die Hilfe und gleichfalls ein schönes Wochenende

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Als pubertierender steht dir ein Welpenbonus zu ; - )

Zeige dich im Gespräch reuig (noch besser sei es aufrichtig) und ersuche dein Opfer um Entschuldigung. Du solltest aber auch von deinem Motiv erzählen, dass der andere ebenfalls beleidigend unterwegs war.


Lauchi37 
Fragesteller
 23.05.2024, 07:39

Also meinst du ich soll mich so darstellen als würde ich es bereuen? Ich schildere dann die vorsituation dass er beleidigt hat worauf hin meine Reaktion der sticker war. Ich habe den sticker direkt bereut und ihn dann gelöscht. Und mehr sollte ich dann nicht sagen oder? Also so wie pepppo es gesagt hat?

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