185 StGB mit 18?
Hi, ich bin 18 und hatte in der Klassengruppe Streit mit einer Person, diese hat mich mehrfach sexuell beleidigt. Ich habe schließlich einen sticker dieser Person geschickt auf welchem ein Genitalien gezeichnet wurden, habe diesen jedoch direkt wieder gelöscht und nur 2 Leute haben diesen gesehen. Mir wurde nun von einem kommissar in der Schule eine Anzeige gegeben, ich habe einen Brief bekommen und weiß nicht was ich tun soll, ich soll am Dienstag zu einem Gespräch in die wache. Meine Eltern wissen nichts davon und ich habe Panik, was soll ich tun? Kann mir bitte jemand helfen aus dieser Situation zu kommen. Mir wurde gesgat ich würde keine radikale Strafe bekommen aber im Internet stehen Sachen von strafgelder oder jugendhaft für ein ganzes Jahr. Kann man dagegen Klage nehmen oder etwas unternehmen? Ich lebe auch getrennt mit meiner Mutter und wir sind nicht gerade unbedingt in der Lage diese Gelder zu bezahlen. Danke im voraus.
Ps: Wir haben uns die richtig gestritten und beide haben nichts gegeneinander. Wir verstehen uns ehrlich gut und gehen ab und zu ins gym und reden. Kann man da was dran machen? Weil er hat ja ned die Anzeige aufgegeben sondern der kommissar da er dachte dass wir beide uns angegriffen und verletzt fühlen.
2 Antworten
von einem kommissar in der Schule eine Anzeige gegeben
Was soll das denn bedeuten?
ich soll am Dienstag zu einem Gespräch in die wache
Es ist schön dass du das sollst, müssen tust du aber gar nichts. Als Beschuldigter bist du während des Ermittlungsverfahrens nur auf Ladung der Staatsanwaltschaft zum Erscheinen verpflichtet, eine Vorladung der Polizei ist nur als höfliche Einladung zu verstehen.
Solange es sich hier tatsächlich nur um eine Vernehmung als Beschuldigter und nicht etwa ein Gespräch mit dem Geschädigten handelt, ist dir vom Erscheinen grundsätzlich auch erst einmal abzuraten. Zu der Sache einlassen kannst du dich auch später noch auf schriftlichem Wege gegenüber der StA.
Kann man dagegen Klage nehmen oder etwas unternehmen?
Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass die StA gegen dich Anklage erhebt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Ganze an den Weg der Privatklage verwiesen. Wenn der Sachverhalt an sich unstrittig ist und du zugibst, eine Beleidigung begangen zu haben, solltest du dich ggf. beim Geschädigten entschuldigen.
LG
Erneut: Du musst gar nichts. Nur eine Ladung der StA ist für dich bindend (§ 163a III 1 StPO). Es ist dir dringlichst davon abzuraten, zu einer Beschuldigtenvernehmung zu erscheinen, insbesondere ohne Akteneinsicht gewährt bekommen und ohne Rücksprache mit einem Verteidiger gehalten zu haben.
Du solltest natürlich Bescheid sagen dass du nicht kommen wirst, anderenfalls geht man davon aus, dass du den Termin evtl. einfach vergessen hast und lädt dich nochmal vor. Die Polizei teilt dies der StA mit und diese entscheidet, wie weiter vorgegangen werden soll. Da es hier um eine Beleidigung geht, wird sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Verfahren einstellen und an den Weg der Privatklage verweisen.
Für dich ist das gar nicht von Belang, da du minderjährig bist. Gegen Minderjährige kann keine Privatklage erhoben werden, insofern hätte sich das Verfahren damit für dich erledigt (§ 80 JGG).
Aber um dir den Begriff einmal zu erklären: Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt. Wenn kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, geht die StA dem Ganzen auch nicht weiter nach. Wärest du Volljährig, könnte der Geschädigte der Tat aber theoretisch selbst vor dem Strafrichter am AG als Ankläger auftreten, dies nennt sich dann Privatklage.
Also ich bin eig 18 aber mein Kollege will sowas garned machen. Der hat eig nur unserer Lehrerin bescheid gegeben dass sowas vorgefallen ist und die haben dann einfach einen kriminalpolizisten in die Schule eingeladen welcher uns dann beide befragt hat
Also zum Abschluss, wir rufen dort beide an und sagen wir werden die Vorladung ablehnen und wollen dass das Verfahren nicht weiter geht. Dann sagen die uns wir müssen also nicht kommen und nach paar Wochen kriegen wir einen Brief dass der Fall abgebrochen wurde?
Und hätten sie vllt eine Email oder sonstiges wo ich ihnen den Brief schicken könnte um sicher zu sein dass ich nichts falsches gesagt habe.
Also zum Abschluss, wir rufen dort beide an und sagen wir werden die Vorladung ablehnen und wollen dass das Verfahren nicht weiter geht
Du sagst einfach nur, dass du zum Termin nicht erscheinen wirst und von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machst. Alles weitere entscheidet die StA von sich aus.
Das gilt im Übrigen nur für den Beschuldigten. Wenn dein Freund als Zeuge vorgeladen ist, muss dieser auch erscheinen.
nach paar Wochen kriegen wir einen Brief dass der Fall abgebrochen wurde?
Garantiert ist dies nicht, aber da es hier um Beleidigung geht mehr als bloß wahrscheinlich. Da du bereits weißt, dass gegen dich ermittelt wird, wird die StA im Falle einer Einstellung dir auch einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen.
wo ich ihnen den Brief schicken könnte
Du brauchst hier auf dieser Plattform niemanden zu siezen. Wenn du mir irgend etwas schicken möchtest, kannst du das von mir aus tun, allerdings weise ich darauf hin, dass ich dir keine individuelle rechtliche Beratung biete und hier nur allgemeine Fragen beantworte.
Ich weiß noch ned genau nach was mein Freund gefragt wurde aber er meinte einfach nur dass er auch eine vorladung bekommen hat um den fall zu erklären und den chat zwiche uns beiden zu zeigen. Ich frage ihn mal wonach er genau gefragt wurde und füge das später zu hinzu.
Undzwar lief das so dass mein Kollege in der klassengruppe wegen einem Missverständnis auf 185 beleidigt hat, worauf meine Reaktion ein Fragezeichen war, dann kam noch eine weitere beleidigung nach 185 und dann habe ich von ihm einen sticker geschickt welcher sein Gesicht übermalt mit dem männlichen genial zeigte, löschte es aber direkt, und somit sahen es nur ich, er und ein weiterer Kollege.
Wir haben uns nun aber seit längerem gegenseitig entschuldigt und das unter uns geklärt, wobei er jzt auch einen Brief bekommen hat. Unser Plan ist es nun einfach ohne jegliche Strafe wenn möglich aus diesem Konflikt mit der Kripo raus zu kommen, da wir uns beide wie gesgat wieder gut verstehen und das mit den beleidigungen wirklich ned ernst nehmen und uns verzeiht haben.
Vielen Dank nochmal für die Hilfe und gleichfalls ein schönes Wochenende
Als pubertierender steht dir ein Welpenbonus zu ; - )
Zeige dich im Gespräch reuig (noch besser sei es aufrichtig) und ersuche dein Opfer um Entschuldigung. Du solltest aber auch von deinem Motiv erzählen, dass der andere ebenfalls beleidigend unterwegs war.
Also meinst du ich soll mich so darstellen als würde ich es bereuen? Ich schildere dann die vorsituation dass er beleidigt hat worauf hin meine Reaktion der sticker war. Ich habe den sticker direkt bereut und ihn dann gelöscht. Und mehr sollte ich dann nicht sagen oder? Also so wie pepppo es gesagt hat?
Es ist ein vorladungsbrief, da steht in der ermittlungsursache wegen 185stgb ist ihre vernehmung als beschuldigter erforderlich. Und deshalb muss ich am kommenden Dienstag zur Kripo steht da jzt.