15 Tage ohne Strom?
Hallo,
Ich weis garnicht wie und wo ich anfangen soll...
2023 bis ??.01.2025 habe ich gemeinsam mit meinem Freund (jetzt Ex) in einer Mietwohnung gelebt.
Er kümmerte sich von Anfang an um den Stromanbieter.
Am 22.12.24 haben wir uns getrennt und am ??.01.2025 bin ich ausgezogen, er blieb in der Wohnung.
Da ich einen Hund habe ist es ziemlich schwierig eine Wohnung zu finden. Mein Exfreund wollte umziehen und fragte mich ob ich die alte Wohnung eventuell mieten möchte.
Ich sagte ja und lebe seit dem 01.04.2025 alleine in der Wohnung.
Heute am 27.05.2025 wird mir der Strom abgeklemmt und ich stehe im Dunkeln!!
Gemeinsam mit meinem Ex habe ich beim Stromanbieter anrufen und die sagten wenn ich nachweisen kann das er nicht mehr bei mir wohnt und das alles per Mail an die schicke, wird in denn nächsten 3 Tagen der Strom wieder angeklemmt.
Die Email ging raus und wir riefen nach 10 min nochmal an und dann wird uns gesagt ich müsste bis zum 11.06.25 warten bis mein Strom wieder freigeschaltet wird oder mein Ex bezahlt vorher die Offene Rechnung.
Im klartext ich soll 15 Tage ohne Strom auskommen... oder mein Ex zahlt die komplette Rechnung direkt. (Was er aber nicht kann)
Ist das rechtens? Was kann ich tun? Dürfen die das?
Kann mir jemand helfen?
Ich danke euch schonmal im voraus.
Mfg
Jule
Hast Du Dich im Januar dann offiziell aus der Wohnung abgemeldet?
Ja.
5 Antworten
Ja, die dürfen das. Wer den Strom bezahlt ist denen egal, und wenn du eine Wohnung "mietest", dann solltest du dich um Stromversorgung kümmern statt dich darauf verlassen dass es irgend jemand zahlt.
Die erste Aussage, die du bekommen hast, ist richtig. Wenn du nachgewiesen hast, dass du jetzt Mieterin bist, müssen sie den Zähler wieder freischalten. Das ist gängige Praxis. Du musst also nicht für die offenen Beträge aufkommen wie hier behauptet wird.
Melde dich auf den Zähler an...als Einzug, wenn du das noch nicht gemacht hast. Das dauert aber aktuell, weil die Systeme umgestellt werden und alle An- und Abmeldungen bis 6.6. auf Eis liegen.
Daher setze dich ans Telefon. Rufe den Grundversorger und den Netzbetreiber an und bestehe auf dein Recht. Du hast mit den offenen Posten nichts am Hut und demnach muss die Wiederinbetriebnahme sofort veranlasst werden. Danach kannst du dir mit dem Netzbetreiber einen Termin ausmachen.
bis der Strom abgeschnitten wird dauert in der Regel. da müssen etliche Briefe nicht gelesen worden sein, oder wurden die seitens deines Freundes unterschlagen.
hast du den Zähler auf dich umgemeldet? nein, bis zur Freischaltung kann es dann dauern. nämlich bis der Rückstand ausgeglichen wurde. die Sperrung und Wiederinbetriebnahme lassen die sich auch gut bezahlen
und ja die dürfen.
Strom wird nur abgeklemmt, wenn bereits Rückstände (monatliche Abschläge, Nachzahlung u.s.w.) und die damit verbundenen schriftlichen Mahnungen seitens des Energielieferanten im Raum stehen. Du solltest also diese offenstehenden Kosten am besten direkt vor Ort beim Stromanbieter bezahlen und die dann recht zügige Freischaltung (Strom) veranlassen.
Ja, die dürfen das.
Dir bleibt nichts anderes übrig, als die offene Rechnung zu begleichen und Dir das Geld von Deinem Verflossenen zurückzuholen.
Der hat doch kein Geld, was meinst du, warum der aus der Wohnung sich dünne macht. Da sind sicherlich auch Mietschulden und ähnliches noch offen.