14 Jähriger auf klein anzeigen hat mir was verkauft darf er das?

2 Antworten

Wenn die Eltern des Verkäufers davon Kenntnis erhalten und ihre Zustimmung verweigern, muss der Kauf rückabgewickelt werden.

Sprich: Der Käufer muss das Gerät zurückgeben, der Verkäufer den Kaufpreis.

Möglicher Nachteil für den Verkäufer: Ist das Gerät zwischenzeitlich "in schlechterem Zustand", ist das sein Problem.

Hallo,

wenn seine Eltern es erlauben schon. JUgendliche dürfen Geschäfte im Rahmen ihres Taschengeldes ohne ausdrücklich Zustimmung ihrer Eltern machen. ABer diesen Rahmen kennst du ja nicht.

Wenn du jetzt ein Handy von ihm kaufst und die ELtern anschließend sagen er durfte das nicht siehst du alt aus bei dem Geschäft. Aber ich würde andeiner STelle jetzt nicht die Eltern mit der Nase drauf stossen. DU kannst ja sagen du hast im guten Glauben gehandelt alles sei ok wenn es irgendwie Ärger gibt.

LG

Harry