125er ohne Fahrerlaubnis?
Ich habe seit über 30 Jahren meinen Führerschein. Diesen alten roten, Klasse 3.
Als der neue Scheckkarten- Schein vor 15 oder mehr Jahren raus kam, habe ich meinen nicht umschreiben lassen.
Es gab noch kein Internet, habe mich telefonisch erkundigt und seit dem fahre ich neben meiner 50er auch eine 125er.
Den ganzen Buchstaben Salat hat damals kaum einer verstanden und das diese Kennziffern von Bedeutung sind weiß ich erst seit einer Woche.
Lange Rede, kurzer Sinn
Was für eine Strafe habe ich zu erwarten falls ich angehalten werde. Ich darf die Maschine definitiv nicht mit meiner 3er Fahrerlaubnis fahre. Habe den Lappen ein paar Jahre zu spät gemacht.
Angehalten werde ich nicht, 3x in 30 Jahren bisher aber würde mich mal interessieren was mir da so blüht?
2 Antworten
Googeln kann ich selber. Interessiere würden mich eigene Erfahrungen zu dem Thema.
Wenn du das so vor Gericht erzählst, wie hier, dann ca. 3.000 EUR Geldstrafe (in Tagessätzen) und Führerscheinentzug + 1 Jahr Neuerteilungssperre.
Du gilst als sehr erfahrender Führerscheinbesitzer, der sich immer an die Gesetze gehalten hat und weiß, was er darf und was nicht. Nun stellt sich heraus, daß du vorsätzlich jahrelang ohne Fahrerlaubnis gefahren bist und dich das alles nicht interessiert hat. Strafmilderung kannst du nicht erwarten.
Wie wäre es mit Führerscheintausch in EU-Kartenführerschein und anschließend Erwerb von Schlüsselzahl 196? Mit B 196 kannst du mit wenig Aufwand und wenig Geld ganz legal 125er fahren.