1&1 Handyvertrag kündigen?

2 Antworten

Die einmonatige Kuendigungsfrist gilt nur nach einer automatischen Verlaengerung. Dein Vertrag hat sich aber nicht automatisch verlaengert, sondern aufgrund einer neuen Vereinbarung (der vereinbarten Leistungsaenderung). Dann ist es so wie bei einem Neuvertrag. Es geht wieder von vorn los und du hast eine Erstlaufzeit von 24 Monaten. Kuendigen kannst du zwar mit einmonatiger Frist, allerdings fruehestens zum Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit (also bei dir fruehestens zum September 2026).

Deine Vertragsverlängerung wird wie ein Neuvertrag gewertet. Die Auskunft stimmt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mobilfunkexperte seit 1989, Nutzer aller 5 Netze.