1 Woche zu spät die Meldebescehinigung gemachr Jobcenter verlangt geld?
Hallo zusammen,
Ich hätte da eine Frage im Juli 2023 bin ich zu meinem Mann gezogen und war beim Jobcenter ab dem 29.07.23, war ein samstag mit in seiner wohnung plus mama inbegriffen. Die wohnung läuft über sie. Sie hat auch alles so angegeben.
Ich bin uch weiß nicht mal warum genau kann sein das die zu hatten oder keine ahnung warum auf jeden fall 1 woche später zur Behörde und habe mich umgemeldet. Jetzt nach 9 Monaten kommt das Jobcenter und verlangt 400 weil ich mich eine Woche zusätzlich umgemeldet habe von meiner Schwiegermutter das Geld. Da ich ja schon seit 1 wiche da lebe und Wasser und Strom verbrauche. Kann dad Jobcenter wirklich wegen einer Woche so was verlangen.?
Ich hatte damals die Dame gefragt ob es denn schlimm sei als ich mich umgemeldet habe die meinte zu mir Bein da sie ja noch innerhalb von 14 Wochen alles angegeben habe sei das kein Peoblem. Was kann ich nun tun..
4 Antworten
Was kann ich nun tun..
In allererster Linie: Uns hier einen verständlichen Text präsentieren.
Ansonsten kannst Du gegen den Rückforderungsbescheid einen begründeten Widerspruch einlegen, wenn Du der Meinung bist, dass die Forderung nicht rechtens ist.
Tut mit Leid habe zu schnell geschrieben, weil ich mich so aufregt habe. Aber anscheinend konnte man mir ja gut Folgen.
Erst einmal müsste man wissen ob die Schwiegermutter selbst Leistungen vom Jobcenter bezieht, denn nur dann könnte das Jobcenter auch von ihr etwas zurück fordern.
Es kommt auch nicht darauf an wann Du dich umgemeldet hast, sondern seid wann Du in der Wohnung lebst und dann kann es natürlich zu einer entsprechenden Rückforderung kommen.
Denn dann müsste es eine neue Berechnung der anteiligen Wohnkosten geben und auch der Regelbedarf vom Mann und dir hat sich mit deinem Einzug entsprechend verringert.
Im Jahr 2023 lag der Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei 502 Euro, oder dann bei euch beiden bei jeweils nur noch 451 Euro.
Da wären wir also schon bei einer Überzahlung für den Juli 2023 von 51 Euro und beim restlichen Betrag wird es sich dann sicher um den Anteil der Warmmiete handeln.
Die Forderung sollte durch einen entsprechenden Bescheid ja erklärt und nachvollziehbar sein.
Wenn Du denkst das die Forderung unbegründet ist, dann lege einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch ein.
Die kannst der Rückforderung widersprechen.
Jedoch wird von der Schwiegermutter sicherlich kein Geld verlangt; es sei denn, es handelte sich um den Mietanteil.
Etwas wirr das ganze. Nichts was man Greifbares entnehmen könnte.
Du kannst Widerspruch gegen diesen Rückforderungsbescheid einlegen. Dazu hast Du einen Monat - an der Zustellung - Zeit.