? VORTÄUSCHEN EINER STRAFTAT?
Ich hab eine Straftat vorgetäuscht bei der Polizei, was ich von mir selber aus nicht machen würde aber musste. Undzwar Hat mich meine Mutter gezwungen diese Anzeige Zu machen gegenüber einer Person Die sie nicht mochte. ich hatte wirklich keine Andere Wahl Ich musste es machen sonst wäre ich nicht mehr hier, ich hoffe ihr versteht es. Undzwar hab ich noch bei der Polizei eine erfundene Geschichte erzählt die nicht stimmt und nur ausgedacht ist von meiner MUTTER.( Sie hat mich bedroht). Die Frage ist jetzt Was ich machen soll ? Ich will zur Polizei und die Wahrheit sagen aber ich habe Angst Leute ich hoffe ihr versteht mich, steck einfach jetzt fest ich will einfach die Anzeige nicht mehr weitermachen weil sie nicht stimmt. Und noch eine Sache meine Tante hat jemanden geschlagen und ich habe die Schuld auf mich genommen und habe jetzt eine Fette Anzeige wegen Körperverletzung was sind jetzt die Folgen dazu ? Oder kann ich noch die Wähler sagen das sie dass war ? ( Bin nächsten Monat 18)
7 Antworten
Das ist nicht ner eine Vortaeuschung einer Straftat (StGB § 145d), sondern bereits eine Falsche Verdaechtigung (StGB § 164). Die Strafandrohung ist eine deutlich hoehere als bei der Vortaeuschung einer Straftat.
Du solltest schleunigst zur Polizei gehen und die Sache richtigstellen. Das macht die falsche Verdaechtigung zwar nicht ungeschehen, wird sich aber ganz erheblich zu deinen Gunsten auf das Strafmass auswirken. Rauskommen wird es ja wahrscheinlich sowieso.
Hallo!
Deine eigene Strafbarkeit dürfte maßgeblich von dem abhängen, was deine Mutter und/oder Tante dir angedroht haben. Worum genau handelte es sich dabei denn?
Hey Sorry sehe es erst jetzt,
meine Tante hat mir gedroht, das ich die Anzeige auf mich nehmen soll sonst Passiert mir etwas. Und Genau das gleiche bei meiner Mutter sie hat mich Bedroht und Hat mich gezwungen zu der Polizei zu gehen das ich sexuelle Belästigt wurde von einem Type den sie nicht mag.
Was genau wurde dir denn angedroht? Was sollte dir denn passieren, wenn du die Anzeige nicht auf dich nimmst? Und was genau wurde die angedroht, solltest du die Anzeige nicht erstatten?
Falls ich die Anzeige nicht gemacht hätte, hätte sie mich Kaputt geschlagen. Und das wortwörtlich ich hatte wirklich Keine andere Wahl, außer zur Polizei zu gehen.
Du scheinst nicht zu verstehen, worauf ich hinaus will 😉
Kannst du den genauen Wortlaut dessen wiedergeben, was dir angedroht wurde? Nicht, was sie deiner Meinung nach hätte tun können, sondern genau das, was sie sagte! Und das von Tante und Mutter?
Also meine Mutter sagte : „Du gehst jetzt sofort die Anzeige machen und sagst das, was ich dir sage bei der Polizei oder du wirst es nicht mehr überleben“ . Und meine Tante meine : „Lena nimm die Anzeige auf dich sonst werde ich in den Knast gehen, weil ich hab Ja schon Bewährung“.
Daraufhin antwortet ich : „ Nein ich möchte das nicht machen ich hab ihn nicht verletzen sondern du.“
Das ist nicht das vortäuschen einer Straftat sonder eine Straftat.
Am besten du rufst bei einer Rechtsberatung an da kann man die bestimmt weiterhelfen
werde ich dafür eine Freiheitsstrafe bekommen wenn ich die Wahrheit sage ? Weil bin nächsten Monat 18
ist noch gering da der Zeitpunkt der Straftat zählt. Ins Gefängnis kommst du sicher nicht. Als Laie würde ich auf Sozialstunden oder keine Strafe vermute (soweit ich weiß kann man Anzeigen zurückziehen)
Nicht korrekt, sobald die Polizei Kenntnis einer Straftat erlangt, muss sie dieser nachgehen (163 StPO). Anzeigen können nicht zurückgenommen werden, Strafanträge schon, spielt in diesem Fall aber keine Rolle.
wichtig ist, ab zur Polizei, die Sache aufklären und dann abwarten. Wer was bekommt entscheidet das Gericht...
Was hast du nur für Verwandte?
Geh morgen zur Polizei und kläre alles auf, diesmal mit der Wahrheit.
Geh morgen zur Polizei und lasse alles aufklären. Lg
zu recht, aber viel mehr Angst solltest Du vor den Konsequenzen haben, wenn Du das einfach so laufen läßt.
Dein restliches Leben könntest du dann nänmlich als verurteilter Straftäter geführt werden.
Eier in der Hose haben heisst es jetzt. Im Übrigen wurdest Du genötigt diese Aussagen zu tätigen, das kommt auchn och strafmildernd hinzu, unter Umständen wird das Verfahren sogar eingestellt.
Tust Du gar nichts, landest Du mit Sicherheit vor dem Kadi, und der wird das Geschehene dann auch gebührend zu würdigen wissen.
Was könnten die folgenden Konsequenzen sein für mich ?
25 StGB ist zu prüfen, je nachdem wie alt der AE ist, könnte eine mittelbare Täterschaft in Form eines menschlichen Werkzeuges (begehen durch einen anderen ) vorliegen, somit handelt der AE schuldfrei und nicht Tatbestandmäßig.