--Mit einem Pitbull raus gehen?

4 Antworten

Das kommt auf das Bundesland an, teilweise sind die Regelungen sogar kommunal unterschiedlich. Pitbulls sind Listenhunde und da gibt es in den meisten Bundesländern die Vorschrift, das die Person mindestens 18 Jahre alt sein muss, teilweise wird sogar zusätzlich noch ein Sachkundenachweis von der Person gefordert. Musst dich vorher also genau erkundigen, was für Regelungen bestehen. 

Das kommt ganz auf das Bundesland an, in dem du wohnst. Da gibt es ganz verschiedene Anforderungen - von "gar nichts" bis "ganz schön heftig".

Bei uns in NRW z.B. muss der Ausführer dazu mindestens 18 Jahre alt sein, den erforderlichen verschärften Sachkundenachweis beim Amtsveterinär
erfolgreich abgelegt haben und natürlich körperlich in der Lage sein,
den “gefährlichen Hund” sicher halten und führen zu können.

Ich finde dein Arrangement ganz toll, aber weder du noch die Besitzerin ist im Ernstfall versichert.

Als Hundesitter brauchst du eine spezielle Haftplfichtversicherungen du vermutlich nicht hast. Auch sollten die Besitzerin eine haben die Drittpersonen abdeckt.

Falls ja, wird sie aber keine Minderjährigen abdecken.
Mir wäre das zu heikel. Ich würde gerade bei Listis aufpassen.

Einige haben schon die richtige Antwort gegeben, das du dich da an die Gesetzeslage des Bundeslandes bzw. der Kommune halten musst. Zu bedenken gebe ich allerdings noch, dass du dir auch der Problematik im Klaren sein musst was es bedeutet mit einem Pitbull oder sonst wie großen gefährlich wirkenden Hund draußen unterwegs zu sein: Falls doch etwas passieren sollte (schließlich ist jeder Hund ein Individuum und nicht zu 100 % kontrollierbar) hat es für diesen Hund und die Rasse allgemein schlimmere Konsequenzen als bei anderen Rassen: Am Ende steht dann wieder in der Presse "Kampfhund hat Massaker veranstaltet" obwohl du vielleicht nur falsch reagiert hast, weil du anders als der Halter in dem Moment nicht wusstest wie der Hund tickt.