was passiert in dieser Situation

2 Antworten

Nichts man kann dich nicht belangen weil du unter 14 bist. Wohin das Kind kommt darauf an wie gut ihr damit umgehen könnt mit der Unterstützung der Eltern.

Denn in Deutschland kann man nicht strafrechtlich verfolgt werden, wenn man jünger als 14 ist.

Richtig strafrechtlich passiert da nicht.

Zunächstmal bekommt das Jugendamt die Vormundschaft für das Kind, da es keinen Geschäftsfähigen Elternteil gibt. Diese Vormundschaft endet automatisch sobald ein Elternteil volljährig wird.

Kann das Baby also, wenn es geboren wird, bei der Familie bleiben?

In der Regel ja. Grundsätzlich bleiben Kinder bei den Eltern, es sei denn es gibt zwingende Gründe die dagegen sprechen.

Woher ich das weiß:Recherche