Was muss man eigebtlich dem Finanzamt melden?
Es gibt viele Dinge, die man so privat verkaufen kann oder anbieten kann. Ab wann ist es aber Schwarzgeld oder Schwarzarbeit?
Wie viele melden sowas wirklich an und findet ihr, da sind die Vorschriften zu streng? Und wenn ich sowas anmelden will, wie mache ich das und was genau braucht da ein Finanzamt?
Beispiele sind:
- privater Garagenflohmarkt
- Getragene Dinge anbieten
- Einer Tante oder Nachbarn helfen, wie Gartenarbeit
- Tankgeld bei Fahrgemeinschaften
- Einen Bekannten im Urlaub bei sich wohnen lassen
- Gelegentliche sexuelle Dienstleistungen
2 Antworten
1.privater Garagenflohmarkt
Wenn du deine ausrangierten Dinge anbietest und verkaufst ist das rein privat. Bietest du anderen an, da mitzumachen und nimmst dafür einen Obolus, dann bist du Marktveranstalter und musst das beim Gewerbeamt anmelden.
2.Getragene Dinge anbieten
Wenn du dein ausrangierten Klamotten für weniger anbietest, als sie mal gekostet haben, dann ist das privat. Wenn du dir aber Klamotten beschaffst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, dann ist das ein Gewerbe. Ebenso, wenn du deine Schlüppis zu höheren Preisen anbietest (Fetisch).
3.Einer Tante oder Nachbarn helfen, wie Gartenarbeit
Das sind rein private Freundschaftsdienste. Erst wenn du Werbung dafür machst, wird es Gewerbe.
4.Tankgeld bei Fahrgemeinschaften
Das ist ein rein privater Kostenersatz. dabei hat ja niemand einen Gewinn.
5.Einen Bekannten im Urlaub bei sich wohnen lassen
Wenn du dafür Geld nimmst, dann sind das Einnahmen aus Vermietung- und Verpachtung. Das ist beim Finanzamt anzuzeigen.
6.Gelegentliche sexuelle Dienstleistungen
Wenn du dafür Geld nimmst, musst dich bei deiner für das ProstSchG zuständigen Behörde (meist Ordnungsamt) und beim Finanzamt anmelden.
Es gibt viele Dinge, die man so privat verkaufen kann oder anbieten kann. Ab wann ist es aber Schwarzgeld oder Schwarzarbeit?
Es ist immer dann schwarz, wenn man die Anmeldepflicht des § 138 AO für ein Gewerbe nicht beachtet hat.
Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:
- Nachhaltigkeit
- Selbstständigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr
Gem. H 15.6 "Allgemeines" S. 1:
Die für einen Gewerbebetrieb geltenden positiven Voraussetzungen
Selbständigkeit (>R 15.1),
Nachhaltigkeit (>H 15.2),
Gewinnerzielungsabsicht (>H 15.3) und
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (>H 15.4)
gelten auch für die selbständige Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2.
gilt das gleichermaßen für eine selbstständige Tätigkeit (freiberuflich)
Wie viele melden sowas wirklich an
Ich vermute einmal der Großteil.
und findet ihr, da sind die Vorschriften zu streng?
Nein. Sie dienen ja gleichermaßen den Schutz der Kunden (Gewährleistungsrecht) als auch denen der ehrlichen Steuerzahler.
Und wenn ich sowas anmelden will, wie mache ich das und was genau braucht da ein Finanzamt?
Du übermittelst innerhalb 1 Monats ab dem ersten Tätigwerden selbstständig elektronisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Was muss man eigebtlich dem Finanzamt melden?
privater Garagenflohmarkt
Nein.
Getragene Dinge anbieten
Ja. Das ist ein anmeldepflichtiges und steuerpflichtiges Gewerbe.
Einer Tante oder Nachbarn helfen, wie Gartenarbeit
Nein.
Tankgeld bei Fahrgemeinschaften
Nein.
Einen Bekannten im Urlaub bei sich wohnen lassen
Unentgeltlich nein, entgeltlich ja (Anlage V - Sonstige, Zeile 31)
Gelegentliche sexuelle Dienstleistungen
Ja. Das ist ein anmeldepflichtiges und steuerpflichtiges Gewerbe.