Praktische Prüfung (Führerschein)
Hatte am Freitag Prüfung, bin bis zu der letzten Minute gut gefahren. Bis ich beim letzten Kreisverkehr beim herausfahren eine Fußgängerin übersehen hätte die laut Prüfer „ein Blick auf die Fahrbahn hatte“ ( sie stand noch nicht an der Straße und hat gewartet sondern war paar Meter entfernt und hatte sie halt nicht gesehen und bin weiter gefahren. War aber noch keine Gefährdung laut Fahrlehrer und er musste auch nicht eingreifen.) Am Parkplatz hat der Fahrlehrer auch noch gesagt das er sie auch erst spät gesehen hatte und es ja keine Gefährdung war und ich ja bis auf das gut gefahren bin. Aber der Prüfer hat mich trotzdem durchfallen lassen.
Außerdem hat mein Fahrlehrer noch versucht ihm klar zu machen das es an der Aufregung liegt weil ich in den Fahrstunden davor sehr gut gefahren bin.
Hättet ihr als Prüfer sowas durchgehen lassen, mit dem Hinweis nächstes mal aufmerksamer zu fahren. Oder hättet ihr mich auch deswegen durchfallen lassen?
4 Antworten
Ich würde mir das Prüfprotokoll in der Auswertung nachträglich noch einmal genauer anschauen. Vielleicht lag es noch an mehreren Kleinigkeiten die in Summe zum Durchfallen geführt haben.
Wenn keine Gefährdung vorlag sehe ich das auch als sehr kleinlich an. Kommt halt immer auf den Prüfer an, es gibt solche und solche...
ja sag ich ja, wenn du ansonsten gut gefahren bist und es keine offensichtliche Gefährdung war, ja Gott dann hätte man doch mal ein Auge zudrücken können
Ich hätte dich durchkommen lassen. Ein einfacher Hinweis vom Prüfer nach der Prüfung hätte es meiner Meinung nach vollkommen getan.
Nach deiner Schilderung war die Fussgängerin noch ein paar Meter entfernt. Möglicherweise hätte man ihre Absicht erkennen können, im weiteten Verlauf die Straße an der Kreisverkehrausfahrt (mit Zebrastreifen denke ich) überqueren zu wollen.
Leider aber geben dem Prüfer die Verkehrsvorschriften Recht. Wenn die Fußgängerin für dich als Autofahrer erkennbar die Absicht hatte, die Straße am Zebrastreifen überqueren zu wollen, hättest du tatsächlich anhalten bzw. stehen bleiben müssen. "Übersehen" darf man die Situation leider nicht. Sowas kann leider mit 80,-€ geahndet werden.
Auch wenn Fußgänger nicht blindlinks den Zebrastreifen überqueren dürfen (was die Fußgängerin ja auch nicht getan hatte, weil sie noch nicht bis zum Straßenrand gekommen ist), hättest du als zukünftiger Autofahrer halt ihre Absicht erkennen müssen.
So oder so ähnlich kann man das nachlesen. Einfach unter "isso" abhaken, nach den Sommerferien kräht kein Hahn mehr danach.
Übrigens: auch Fussgänger, die glauben, sie könnten fahrradfahrenderweise den Zebrastreifen überqueren, können eine Verwarnung bekommen, etwa wenn es dadurch zu einer Verkehrsbehinderung kommt, weil ein Autifahrer deshalb abbremsen musste.
Ganz Ehrlich das passiert mir Heute noch, nach 2 Jahren Fahrpraxis. Muss immer gut Beobachten bei den Fussgängern.
Ist halt wieder unnötig viel Geld was weg ist