Plagiatsaffäre der Verfassungsricht-Kandidatin Brosius-Gersdorf.
Zur Erinnerung: Der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf wurde unter anderem vorgeworfen, dass sie nicht sauber gearbeitet hätte und es sich bei ihrer Abschlussarbeit um ein Plagiat gehandelt hätte, dass sie also abgeschrieben hätte. Doch es stellte sich schnell heraus, dass dieser Vorwurf nicht wirklich Substanz hatte. Dazu war die Schwere der Fundstellen und deren Anzahl einfach viel zu gering.
Zur Einordnung: Es gibt bei diesem Punkt keine Perfektion. Wer tief in einem Thema steckt, der schnappt auch viele Sätze auf und prägt sie sich ein, kann hinterher nicht mehr perfekt sagen, wo genau er das gelesen hat oder ob er den Satz selbst formuliert hat. Daher gibt es bei wissenschaftlichen Arbeiten immer eine Schwelle, die man nicht überschreiten darf. Einfach gesagt: Auf 100 Seiten darf man beispielsweise fünf mal solche Fehler machen, aber nicht zehn mal.
Das Diskussionsthema soll nun aber um die Hauptanklägerin gehen. denn besonders heftig wurde der Vorwurf aus den Reihend er CDU von der Bundestagsabgeordneten Dr. Saskia Ludwig geäußert. Doch wie die Welt heute berichtet, prüft nun die Uni Potsdam die Plagiatsvorwürfe gegen Saskia Ludwig. Sie sieht den Anfangsverdacht eines Plagiats bestätigt (was bei Brosius-Gersdorf nicht der Fall war).
Ist das ein typischer Fall eines "Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein"? Was denkt ihr?
1 Antwort
Ja, ist ja kein Einzelfall: Trump will jetzt plötzlich die Epsteinfiles nicht veröffentlichen dann wurde sich ausgerechnet aus der Fraktion mit Kohl (Kupferkabel), scheuer (Maut) und Spahn (Masken) über den "Trauzeugenskandal" der Grünen aufgeregt was in der Höhe im vergleich Peanuts waren usw. usf.
Schaden tut es ihnen in aller Regel selten am ende entscheidet in solchen Fällen leider nicht was jemand getan oder nicht Getan hat, sondern wer am Längeren Hebel sitzt, der Vorwurf dient dabei leidglich als Verwandt diesen zu bedienen.