Mietminderung - Küche nur zur Hälfte benutzbar?
Bei uns musste wegen eines Wasserschadens die Küche halb abgebaut werden. Können zwar den Kühlschrank benutzen, aber sowohl der Herd als auch zwei Schränke wurden abgebaut und stehen jetzt mitten im Raum (Platzproblem, müssen uns immer vorbeizwängen, wenn wir zum Kühli müssen), und die Spüle können wir auch nicht benutzen. Der Abwasch erfolgt also in der Badewanne. In der Wand ist ein Loch, das zuerst geschlossen werden muss, bevor alles wieder aufgebaut werden kann.
Um wie viel können wir hier die Miete mindern? Die Sache läuft jetzt schon seit Monaten.
1 Antwort
Da würde ich mich lieber rechtlich beraten lassen und nicht auf eigene Faust handeln.
Da spielen verschiedene Dinge eine Rolle. Die Küche ist ja zum Teil noch nutzbar. Durch was oder wen ist denn der Schaden verursacht worden?
Ok.
Aber nach so langer Zeit müsste der Vermieter in die Gänge kommen.
Bin kein Fachmann. Ich schätze, 20 % müssten machbar sein. Aber lasst Euch da lieber beraten.
Der VM kann nichts dafür - Handwerkermangel. Er ist sofort tätig geworden, aber wenn die Firmen nicht anrücken...
Wenn den Vwrmieter keinerlei Schuld trifft, würde ich mich mit einer Mietminderung auch zurückhalten.
das zahlt doch seine Gebäudeversicherung. Streng genommen hat er sich aber auch seit fast 50 Jahren nicht um seine Rohre gekümmert, die altersbedingt Haarrisse bekommen hattten.
Was nützt es, dass die Gebäudeversicherung zahlt, wenn keine Handwerker verfügbar sind?
Und Mietkürzungen durch Mieter zahlt die Gebäudeversicherung nicht.
Manche Gebäudeversicherungen haben auch Mietausfall mitversichert - aber muss wohl verhältnismäßig sein.
Das Rohr war veraltet, also war niemand "aktiv" schuld.