Ich hatte letzten Sommer einer Bekannten 560 Euro geliehen. Heute ist sie immer noch im Rückstand und trotz einer Erbschaft angeblich zahlungsunfähig.Was tun?

3 Antworten

Siehst Du, deshalb verleihe ich kein Geld. Wenn ein Freund in Nöten ist und mir diese Freundschaft etwas wert ist, ich das Geld entbehren kann, dann schenke ich ihm das Geld. So kommt keiner von uns beiden in Schwierigkeiten, muss lügen oder sich zurückziehen und die Freundschaft bleibt erhalten.

Würde sie normal nachdrücklich darum bitten das sie die das Geld endlich zurückzahlt. Mehr kannst du da auch nicht machen. Außer du gehst vor Gericht.

Sie hätte bereits letztes Jahr im Juli zurückzahlen sollen

Wenn es darüber eine schriftliche Vereinbarung gibt, kannst du ihr gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken.


Rotfuchs716 
Beitragsersteller
 10.08.2025, 15:29

könnte ich. Ob es aber was nutzt wäre ne andere Frage.

Funship  10.08.2025, 15:54
@Rotfuchs716

Wenn du einen Titel erwirkst, hast du 30 Jahre Zeit, um an deine Kohle zu kommen 🙂

Oder du schreibst das Geld (und die Person) halt ab.