Handwerker Haustier Innenkamera
Hi, ich brauche etwas gedanklichen Input bezüglich eines Themas: ich habe in meinem Arbeitszimmer und Wohnzimmer Kameras aufgestellt, um meine Katzen zu beobachten, wenn ich mal länger nicht da bin. Jetzt waren heute Handwerker alleine im Haus, da etwas repariert werden musste.
Die Kameras kontrolliere ich immer mal sporadisch am Tag, wenn ich arbeite. Dabei habe ich gesehen, wie ein Mitarbeiter meine sehr ängstliche Katze mehrmals in ihrer Katzenhöhle probiert hat anzufassen (ungefähr dreimal). Da war ich etwas sauer drüber, da ich finde, dass man fremde Tiere nicht so bedrängen sollte.
Daraufhin rief ich in der Firma an und wollte einfach, dass dem Herrn mitgeteilt wird, er solle bitte die Katzen in Ruhe lassen. Nun ist der Chef der Firma erzürnt, dass ich überhaupt Kameras installiert habe und sowas wäre ihm ja noch nie passiert.
Ich habe explizit darauf hingewiesen, dass die Kameras nicht der Überwachung der Mitarbeiter dienten und der Bereich, in dem gearbeitet wurde gar keine installiert hat. Was sind eure Gedanken dazu? Bin ich die Schuldige in dieser Situation?
6 Antworten
Rein rechtlich betrachtet hättest du sie womöglich über die Überwachung informieren müssen, genau weiß ich es aber nicht. Nach der Erzürnung dieses Chefs wäre ich ihm jedenfalls dennoch aufs Dach gestiegen, wie man so schön sagt. Derart würde ich sicher nicht mit mir reden lassen.
lg up
Du darfst deine Wohnung filmen, musst aber darauf hinweisen zwecks Datenschutz
Du hättest zumindest den Handwerkern vorher mitteilen müssen, dass Kameras installiert sind. Das wäre in der Tat deine Pflicht gewesen.
Nichtsdestotrotz haben sie natürlich deine Tiere in Ruhe zu lassen.
Du bist verpflichtet auf das Filmen hinzuweisen, auch wenn es Privaträume sind.
Hallo Du,
wenn die Kameras nur zur Überwachung deiner Haustiere dienen und nicht zur Überwachung von Personen (z. B. Handwerkern), befindest du dich grundsätzlich im rechtlichen Rahmen und es verstößt nicht gegen die DSGVO.
Die DSGVO gilt nicht für private Videoüberwachung im eigenen Haus, solange damit nicht gezielt Dritte beobachtet werden sollen.
Hier gibt es von deiner Seite ein berechtigtes Interesse: deine Katzen zu schützen, und nicht die Handwerker überwachen zu wollen.
Du darfst die Aufnahmen der Handwerker nicht speichern und veröffentlichen. Das würde das Recht am eigenen Bild verletzten.
Strafbar ist dein Verhalten in diesem Fall nicht, solange die Kameras wirklich der Überwachung deiner Katzen dienen und du keine Aufnahmen der Handwerker veröffentlicht oder weitergegeben hast.
Es wäre eventuell sinnvoll gewesen im Vorfeld die Handwerker auf die Kameras in diesen Bereichen hinzuweisen.
beste Grüße 🙋♀️ +😺 +😺