Findet ihr S3 Sicherheits- Überprüfungen noch zeitgemäß?
5 Antworten
Nein, da Sicherheichtsüberprüfungen (egal ob SÜ1, SÜ2 oder SÜ3) m.M. nach nicht annäherend weit genug gehen bzw. nicht annähernd umfangreich genug sind.
Im Rahmen der Überprüfugnen darf ja kaum etwas gemacht werden. Öffentlich verfügbare Daten abrufen, paar Registerauszüge anfragen, bei SÜ3 angegebene Kontaktpersonen befragen. Viel mehr ist da nicht - die Rechte des gesamten Sicherheitsapparats in D sind halt derart beschnitten dass das eh alles mehr Schein als Sein ist, weil sowieso nichts gemacht werden darf (bla, Datenschutz, bla, Persönlichkeitsrechte, blabla...).
Ich bin der Meinung, da kann sich jeder auch nur halbmotivierte Gauner durchmogeln wenn er sich nur minmal Mühe gibt bzw. entsprechend vorbereitet ist.
Aber gut, die Überprüfung dauert ja heute schon oft Jahre - wegen völliger Überlastung. Würde man das jetzt auch noch ernsthaft betreiben würde das System komplett zusammenbrechen.
Ich denke mit S3 meinst du eine Überprüfung nach §10 SÜG.
Nun nach §12 SÜG erfolgen bereits bei Überprüfung nach §8 SÜG
Anfragen an das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde und die Nachrichtendienste des Bundes,
Bei §10 wird der Personenkreis noch erweitert.
Ich wüsste jetzt nicht was man da noch mehr machen sollte. Die die Behörden in aller Regel mehr über die Person wissen als die Person meist ahnt.
Ja, unbedingt.
JA,
die S3 Sicherheitsüberprüfung ist schon sehr wichtig.
Hansi
Ja, aber wenn, dann richtig.