Darf ich den Arzt sagen bin privat versichert aber Zahl alles aus eigener tasche
Für den Arzt ist es egal er bekommt sein Geld nur möchte ich nicht sagen das ich selbstzahler bin darf ich das
3 Antworten
Du bekommst die Rechnung, und bezahlst diese. Ob du nun dein Geld von der Privaten zurückholst oder nicht, ist dem Doktor egal.
Du kannst sagen dass du die Behandlung privat zahlen möchtest. Das stellt in der Regel kein Problem dar.
Wenn es sich um Kosten handelt, die höher sind als dein Alter und auftreten in der Praxis bezüglich zahlungskräftigkeit vermuten lassen, dann kann es sein, dass man die Behandlung als Selbstzahler in deinem Fall ablehnt. Dann würde der Arzt Gefahr laufen, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben, wenn du die Rechnung am Ende nicht zahlen kannst.
Natürlich kannst du auch angeben dass du privat versichert bist. Unterschätze aber die Kosten nicht, die dann möglicherweise auflaufen.
Wenn später herauskommt, dass du gesetzlich versichert bist, kann der Arzt die Abrechnung nicht korrekt verbuchen und du müsstest trotzdem zahlen, und es könnte sogar als Betrug gewertet werden…. Würde es also lassen.
sag doch einfach dass du Kassenpatient bist, die Leistungen aber gerne als Selbstzahler in Anspruch nehmen willst. Zudem wollen sie deine Krankenkassenkarte oder Nummer. Ich war privat versichert und hatte trotzdem eine Karte
Sobald du sagst, du seist privatversichert, erstellt der Arzt eine Privatrechnung nach GOÄ. Diese Abrechnung basiert auf deiner Angabe. Wenn diese Angabe nicht stimmt, könnte das als Täuschung mit finanziellem Nachteil für den Arzt oder für die Krankenkasse gewertet werden genau das ist der juristische Kern von Betruf Auch wenn er die Rechnung brav bezahl, kann das problematisch sein, weil die Abrechnung im System nicht korrekt ist und bei Kontrollen der Kassenärztlichen Vereinigung oder des Finanzamts auffällt und der Arzt ggf. Probleme bekommt und den Fall melden muss. Also doch es ist Betrug
Die Abrechnung erfolgt auch bei Selbstzahlerleistungen als GOÄ aus diesem Grund entsteht dem Arzt kein Nachteil und dem Patienten kein Vorteil. Wo soll denn ihr das vermögensdedikt erfüllt sein?
Wenn diese Angabe nicht stimmt, könnte das als Täuschung mit finanziellem Nachteil für den Arzt oder für die Krankenkasse gewertet werden genau das ist der juristische Kern von Betruf
Nein! Betrug setzt zwingend die Absicht einer unrechtmaessigen Bereicherung voraus. Sei es fuer sich selbst oder fuer einen Dritten. Eine solche Bereicherungsabsicht ist hier aber nicht erkennbar.
machen die nicht! Dann besorg dir eine Verischerung. Und wieso änderst du den Beitrag in dem steht dass du keine Versicherung hast
Lass dir aber vorher die Kosten sagen, sonst wird es problematisch für dich
Er hat nicht einmal eine Krankenversicherung… Glaube der gute Herr sollte davor mal andere Sachen klären…
Die Antwort ist falsch. es handelt sich nicht um Betrug.