Darf eine Firma wie Coca Cola meine Erfindung klauen und kann ich was ohne Patent machen ( Anmeldung wurde gemacht )
Letzte Frage steht alles
Was bedeutet dass eine Anmeldung gemacht wurde? Wurden die Patentunterlagen vor dem Klau durch Cola eingerecht?
Ja
3 Antworten
Nein darf sie natürlich nicht.
Aber wenn du kein Patent angemeldet hast, kannst du nicht beweisen, das es deine Erfindung war. Und ohne ein Patent kannst du gar nichts machen.
Du solltest eine Vorveröffentlichung deiner Anmeldung beantragen. Erst damit ist ein gewisser Schutz und auch eine Lizenzgebühr möglich. Sonst erst wenn das Patent erteilt und veröffentlich wurde. Ansonsten weiß Coca Cola ja gar nichts von deiner Anmeldung.
Darum geht es nicht. Eine Patenterteilung und deren Veröffentlichung benötigt viel Zeit. Zumeist Jahre. Bis dahin kann jeder deine Idee klauen und nutzen. Erst wenn deine Anmeldung veröffentlicht wurde, besteht dagegen ein gewisser Schutz. Übrigens gilt ein Patent 20 Jahre.
Heißt das ich muss 10 Jahre warten um mein Produkt zu veröffentlichen weil jeder Spinner es kopieren kann
Du musst deine Anmeldung durch das Patentamt veröffentlichen lassen, das kann man beantragen. Ab der Veröffentlichung besteht ein gewisser Schutz. Die Erteilung eines Patents dauert je nach dem wo es gestellt wurde und wie der Ablauf ist etwas zwischen 1,5 bis 5 Jahre und dann dauert es noch einmal 18 Monate bis zur Veröffentlichung. Das ist ziemlich lang. Die Vorveröffentlichung ist dabei ein Weg einen gewissen Vorabschutz zu bekommen. Frag einfach mal deinen Patentanwalt.
1) Wo hast du eine Anmeldung eingereicht?
2) Wie lange liegt die Anmeldung zurück?
3) Hast du einen Rechercheantrag gestellt?
4) Hast du Prüfungsantrag gestellt?
Sollte deine "Erfindung" erteilbare Merkmale aufweisen, so bist ab der Erteilung nur du berechtigt diese Lehre gewerblich anzuwenden.
Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung entsteht dir ein gewisseser monetärer Anspruch, sofern eine realistische Aussicht auf eine Erteilung besteht.
Schadensersatzansprüche können zudem 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
- DPMA
3 monate
hab nur anmelde gebühr gezahlt alles andere ( die 350€ ) für Recherche und alle weitere kosten hab ich noch nicht bezahlt
Wenn du keinen Prüfungsantrag stellst, bekommst du nie eine Erteilung.
- Patentansprüche
- Zeichnungen (falls nötig)
- Zusammenfassung (Kurzfassung)
das habe ich eingereicht dan habe ich 7 Jahre Zeit um 350€ zu zahlen das ist die rechere und dan kommen weitere Kosten also insgesamt schon über 1000€
Du hast wirklich keine Ahnung, oder?
Du musst innerhalb der ersten 12 Monate entscheiden ob eine Nachanmeldung machen willst. Da ist der Recherchebericht des DPMA extrem hilfreich, weil er Auskunft darüber gibt ob du überhaupt eine Chance auf eine Erteilung hast.
Nach dem Prüfungsantrag kommt das Verfahren und das dauert für gewöhnlich... Also stell möglichst bald einen Prüfungsantrag!
Wenn du die Mittel für das Prüfungsverfahren nicht hast, womit willst du eine Verletzungsverfahren finanzieren? Dafür brauchst du dann einen Rechtsanwalt der dich vor dem Landgericht vertritt.
Bitte lasse dich umgehend von einem Patentanwalt über deine weiteren Schritte beraten.
Mit Blick auf deine anderen Fragen: Bist du der gesetzlichen Meldepflicht gegenüber deinem Arbeitgeber nachgekommen?
Der Arbeitnehmer ist bei möglichen Erfindungen dem Arbeitgeber meldepflichtig. Deinem Arbeitgeber steht auch i.d.R. auch das Recht zu ggf. ein Schutzrecht anzumelden.
Hahaha willst du mir sagen ich erfinde was und mein Chef kassiert obwohl meine Erfindung mit meiner Arbeit nichts zu tun hat 😂
Ich glaube, dass du
a) nichts erfunden hast,
b) selbst wenn die Inhaberschaft nicht beurteilen kannst
ArbEG, § 5 Meldepflicht [Auszug]
(1) Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert in Textform zu melden und hierbei kenntlich zu machen, daß es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. [...]
das kann aber auch nur Deutschland machen lächerlich
Patent dauert 10 Jahre