Was würdet ihr uns raten?

2 Antworten

Sie ist im Recht und sollte deshalb keinen Cent dafür zahlen. Es war abgemacht, dass sie einen Anteil von 600€ hat. Und wenn sie die Küche mit bezahlt hat, dann gehört ihr zu diesem Teil die Küche.

Sie hat nichts gemacht und muss nicht für das Essen anderer zahlen.

Ich würde auf diese Forderungen nicht eingehen. Ich Schenk denen doch kein Geld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Shit Happens but that's life 🦎✨🍃

Cheyenne0106 
Beitragsersteller
 18.02.2025, 16:05

Eben ! Und genau so denken wir auch. Leider beharren sie darauf dass sie diese 50€ einfordern können. Ich WEIS das sie das NICHT können. Daher hatte ich gehofft hier ein paar ratsame Paragrafen zu erhalten, welche ich den Mädels gerne vor die Augen halten würde. Da ich mich aber mit passenden Paragrafen oder Argumenten nicht gut auskenne wende ich mich an euch ..

Gab es irgendeinen Kaufvertrag über die Küche schriftlich für alle drei?

Wenn nein pech gehabt

Privvatforderungen sind egal, könnte ja jeder machen.

Ey ich will hundert Euro von dir du atmest meine Luft weg.


Cheyenne0106 
Beitragsersteller
 18.02.2025, 16:03

Ja ! Es gibt einen Kaufvertrag für die Küche in welchem steht das jeder die Hälfte zurück bekommt - bei Auszug.

Die 2 Damen aus der WG sind angepisst, da meine Freundin 3 Monate nicht zuhause war. Die Miete hat sie normal bezahlt wie es sich gehört.
ABER die Mädels verlangen von ihr (was nicht schriftlich festgehalten wurde) das Sie sich trotzdem an den Einkauf beteiligen soll obwohl Sie NICHT zuhause gegessen oder getrunken hat. D.h. Sie hat KEINE Lebensmittel von dem Einkauf entwendet.

warum soll sie sich an dem Einkauf beteiligen ? Warum soll das mit den 600€ verrechnet werden. Das macht kein Sinn ^^

ewigsuzu  18.02.2025, 16:05
@Cheyenne0106

habe ich doch schon beantwortet.

Wenn es einen Vertrag gibt kann sie es einklagen.

Cheyenne0106 
Beitragsersteller
 18.02.2025, 16:10
@ewigsuzu

Ja das sie das kann weiß ich.

Ich wäre dankbar um schlagfertige Argumente um die Mädels „Mund tot“ zu machen.
Oder ich drücke mich anders aus - um sie zum nachdenken zu bringen das es rechtlich so nicht geht.
BEVOR es über Anwälte laufen muss

ewigsuzu  18.02.2025, 16:17
@Cheyenne0106

Du suchst also eine Private Lösung per Gespräch. Indem Falle müsste man Emotional sprechen.

Erstmal Fragen sagt mal Leute was ist denn los?

Ich habe doch hier überhaupt nichts gegessen. Also wenn ihr mich vermisst könnt ihr dass auch anders sagen, das wird ein emotionales hin und her, wer hier logisch + empathisch sein kann, kann gewinnen.

Cheyenne0106 
Beitragsersteller
 18.02.2025, 16:45
@ewigsuzu

Auf diesem Wege haben wir es schon probiert..

aber ich hoffe einfach den Mädels irgendwie die Augen zu öffnen bevor wir zum Anwalt gehen.
Meine Freundin und ich sind beide Anfang 30 und die Mädels aus der WG 20/24J. sehen einfach gerade nur ihre Ausgaben und stellen sich komplett quer und lassen sich nicht belehren.
Ich habe bereits eine exel Tabelle erstellt um ihnen nächste Woche in einem persönlichen Gespräch nochmal aufzuzeigen, was meiner Freundin zusteht.
Meine Idee dahinter ist Ihnen mal die Rechtslage zu erklären und Ihnen zeigen wie teuer es werden könnte wenn wir zum Anwalt gehen.

Da würden aber dann andere Beträge dazu kommen über welche wir eh schon hinweg sehen. (Wie kleiner Beträge Waschmaschine etc. welche auch alle durch 3 geteilt wurden.)

Wenn wir alles zusammen rechnen würden und dennoch die 200€ abziehen (4x50€ Einkauf) den sie möchten, bekäme meine Freundin trotzdem noch Geld zurück.

Natürlich kann ich nach diesem hin und her schon längst zum Anwalt gehen aber ich würde gern noch diesen Weg gehen und wenn sie sich trotzdem weigern sehe ich keinen anderen Weg.