Was ist wenn bei einem minderjährigen cannabis gefunden wird?

3 Antworten

Es verstößt nicht mehr gegen das BtMG, weil Cannabis keine BtMG-Substanz mehr ist. Es gilt nun das KCanG.

[...] Falls Minderjährige gegen dieses Verbot verstoßen, wird das Cannabis von der zuständigen Behörde sichergestellt, verwahrt und vernichtet. Wenn Minderjährige gegen das Verbot verstoßen, Cannabis zu besitzen, anzubauen oder zu erwerben, ohne sich dabei strafbar zu machen, hat die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten darüber unverzüglich zu informieren. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen ist zudem der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu informieren. Dieser hat darauf hinzuwirken, dass Minderjährige geeignete Frühinterventionsmaßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen auch anderer Leistungsträger in Anspruch nehmen.
Außerdem sind bereits nach geltendem Recht familiengerichtliche Maßnahmen gegen die Personensorgeberechtigten möglich. Es sollen Regelungen eingeführt werden, die Folgemaßnahmen, wie z.B. die präventive Sicherstellung und Einziehung von Cannabis, ermöglichen.

Diese und weitere Fragen werden hier von offizieller Seite beantwortet: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie ✅ Kein Fachmann, kein Arzt ❌

Konfiszierung, Verständigung der Eltern und je nach Situation eine Strafe

(Antwort nicht auf Rechtslage verifiziert)

theCapsicum  17.04.2024, 04:08

Auch ohne Verifikation bist du trotzdem intuitiv korrekt in deiner Annahme.

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Wer hat denn gesagt, dass Cannabis legalisiert wurde? Der Besitz von bestimmten Mengen und der Erwerb an bestimmten Stellen für Volljährige ist jetzt straffrei. Ansonsten hat sich gar nichts geändert

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht