Was ist eine richterliche Ermahnung?
Ich bin 18 (ersttäter) und wurde vor knapp einem Jahr ( da war ich Mitte 17) mit einem halben Gramm Cannabis erwisch. In Bayern. Da ich aber eine Aussage gemacht habe wurde mein Handy eingezogen und zur Kripo zum auslesen geschickt. (Chatverläufe über Konsum anderer Drogen, hoher kauf von Canabis, etc..) wurde aus meinem Handy dokumentiert. Ich hab einen guten Anwalt aber trotzdem hab ich eine Verhandlung mit folgenden Anzeigen erwartet. Die „Verhandlung“ ist jetzt in 2 Wochen. Ich hab einen Brief von meinem Anwalt bekommen, in dem steht folgendes: „Es wird wohl lediglich zu einer richterlichen Ermahnung kommen“ was bedeutet das? Keine anzeigen? Keine richtige Gerichtsverhandlung? Und keine Einträge im straf oder erziehungsregister? Und darf ich meinen Füherschein weitermachen ( hab ihn seit dem Vorfall auf Pause gesetzt) oder wird das trotzdem zur Führerscheinstelle weitergegeben?
6 Antworten
Eine richterliche Ermahnung erfolgt auf der Grundlage des § 45 JGG. Sie ist keine Strafe. Der Richter ermahnt dich, dich zukünftig besser zu verhalten. Diese Ermahnung wird aktenkundig gemacht und im Erziehungsregister des BZR gespeichert und bleibt bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres drin. Solltest du nochmals gerichtlich auffallen, erfahren Richter und StA die Ermahnung.
...das wird wohl die erste + letzte Ermahnung des Richters sein, das du beim
nächsten Vorfall eine Strafverfolgung am Hals hast.
Es ist strafrechtlich eine Erzieherische Massnahme und mit der Ermahnung, erledigt ohne Vor Strafe.
Aber Führerschein ist Verwaltungsrecht, dort wird geprüft, ob du in der Lage bist deshalb ein Fahrzeug zu führen.
Vergiss es.
Die Führerscheinstelle handelt wie sie will, egal was der Richter sagt.
Wichtig ist ansonsten Dein Strafregister, Verurteilungen über 90 Tagessätze werden Dich belasten, wenn Du nicht aufpast.
Die Ermahnung eines Richters. Wie die mütterliche die einer Mutter. Nur ein "Dudu", aber beim nächsten Mal gibt's was! Das passiert unabhängig von der Führerscheinstelle. Das ist eine andere Behörde mit eigenen Entscheidungen.
Gruß S.