Vorladung Polizei(schuldig)?
Also ich (m,14) habe mit einem weiteren jungen ein baustellschild in einen Fluss geworfen.
Ich erzähle kurz die Geschichte damit ihr meine Frage versteht :
Wir waren zu 6t und haben unter ner Brücke Alk getrunken und ich und der andere haben halt das mit dem Schild gemacht.
Als die Polizei kam haben wir es halt zugegeben und auch alles erklärt und so aber wir hatten halt alk da und das haben die gesehen und wir sollten es ausschütten.
Und da ist meine Frage weil ich und der andere Junge haben jetzt eine Vorladung bekommen aber es geht nur um die Sachbeschädigung steht im Brief.
Denkt ihr die fragen mich etwas zum Alk?
Und wofür überhaupt die vorladung wenn die eh schon mein Geständnis haben ?
Will halt wegen dem Alk nichts sagen bzw sagen woher wir das bekommen haben
Und zu guter letzt: kann ich wegen dem Alk auch noch ne Strafe bekommen obwohl das nicht auf dem Brief steht ?
3 Antworten
Alkohol ist ja an sich nichts illegales, nur darfst du ihn aufgrund deines Alters noch nicht besitzen/konsumieren. Es drohen dir allerdings keine Konsequenzen deswegen.
Hi,
das konsumieren von Alkohol ist ja nicht strafbar.
Daher wird auch nur wegen einer Sachbeschädigung gegen dich ermittelt, du hast eine Vorladung erhalten weil man dich vermutlich noch mal belehren wird während ein Erziehungsberechtigter dabei ist und du dann anschließend auch noch mal eine Aussage tätigen kannst.
Das du ehrlich bist, ist schon mal nicht schlecht... man wird dir jetzt schon nicht den Kopf abreißen.
Das Jugendamt wird ggf. auch eingeschaltet, man wird sich sicherlich fragen wo deine Eltern waren und ob sie von deinem Alkoholkonsum gewusst haben.
Deshalb: Lass den Mist in Zukunft, um dich und auch deine Eltern nicht in Bedrängnis zu bringen.
sachbeschädigung ist n antragsdelikt, d.h. der geschädigte muss dich anzeigen auf exakt diese sache. das heißt anders formuliert, dass du irgendwie illegal an alkohol gekommen bist wird hier gerade garnicht verhandelt, dazu kommt vllt n extra verfahren aber woher der alk kommt wird in der verhandlung konkret niemanden interessieren. im gegenteil, dass du betrunken UND minderjährig warst wird sich vermutlich sehr positiv darauf auswirken dass du nicht zurechnungsfähig warst, daher alkohol auf gar keinen fall verschweigen, am besten eher noch betonen dass du so dicht warst dass du nur noch wenig weißt usw....
klar, weil einmal dicht sein auch dazu reicht, dass das vertrauen in die kompetenz der eltern unwiederbringlich verloren ist (irgendwie so ist die formulierung..... lange her :D )
punkt ist, alkohol hat er sowieso getrunken. die menge macht in dem fall keinen großen unterschied mehr, ob er die vodkaflasche nun ganz ausgetrunken hat oder nur zur hälfte war nämlich seine entscheidung und hat mit seinen erziehungsberechtigten schonmal garnichts zu tun..... ;)
Doch, natürlich hat es etwas mit seinen Erziehungsberechtigten zu tun.
Einmal "dicht" sein reicht nicht, dass das Vertrauen in die Kompetenz der Eltern unwiederbringlich verloren ist, aber es ist Anlass genug dafür, dass das Jugendamt der Familie mal einen Besuch abstattet.
Auch wenn man ihm nicht den Kopf abreißen wird, gut was er gemacht hat, war es aufkeinenfall.
nein hats eben nicht, omfg :D mit den erziehungsberechtigten hat es zu tun, dass er den vodka überhaupt bekommen hat... wie viel er davon nun trinkt ist irrelevant, an dem punkt, an dem ein 14 jähriger unbeaufsichtigt vodka trinkt haben dies ohnehin verkackt, die menge machts nicht schlimmer^^
und klar, was der fragensteller gemacht hat war dumm und kopf waschen schadet definitiv nicht. mein gedanke war nur, wie er aus der dummheit nun mit kleinstmöglichem schaden rauskommt^^
Der geschädigte ist der Statt denke ich mal weil das ein Absperschild war aber danke für die Antwort
Ja, klar auch noch betonen, dass das Jugendamt vorbei kommen kann, ist dir nicht wirklich in den Sinn gekommen, oder?