Verkehrskontrolle (Schweiz): Wie sollte man auf die Frage ob man Alkohol getrunken hat Antworten?

4 Antworten

Wenn die Polizei dich kontrolliert, bist du in dem Moment Verdächtiger. Als Verdächtiger bist du nicht verpflichtet dich selbst zu belasten oder dazu bei zu tragen dich zu überführen.

Da die Polizei dem Verdächtigen sowie kein Wort glaubt, außer er erzählt genau das was sie hören wollen, darf man als Verdächtiger das blaue vom Himmel lügen. Das darf man als Beschuldigter selbst vor Gericht noch.

Die Polizei mag das natürlich nicht weil es ihre Arbeit erschwert. Denen ist es natürlich am liebsten wenn jeder gleich alles gesteht.

Wenn man von der Polizei verdächtig wird, egal ob das nun ein Mord ist oder nur alkoholisiert gefahren zu sein, sollte man prinzipiell alles abstreiten oder zumindest die Aussage verweigern. Dazu rät einem auch jeder Anwalt. "Alles was Sie sagen kann und wird gegen sie verwendet werden!"

Ich trinke nur so viel wie man trinken darf und wenn ich zu viel getrunken habe dann fahr ich nicht. Wenn ich gefragt werde ob ich getrunken habe sage ich ja. Solange ich nicht zu viel getrunken habe ist ja alles gut.


Daniel003496 
Beitragsersteller
 22.03.2025, 10:34

Danke für deine Antwort.

War meine erste Kontrolle und wusste nicht wie sich da 2 Bier auswirkten. Den Mund konnte ich zuvor auch nicht spühlen (hatte kein Wasser dabei), desshalb hatte ich etwas Angst und lügte.
Aber ja, ab 3 Bier lasse ich das Auto auch stehen, da bin ich dann konsequent.

Da die die Wahrheit sowieso herausfinden wäre ich ehrlich. Aber es ist dein Recht dich nicht selbst zu belasten.

Wenn ich was getrunken habe und sei es nur Bier dann sage ich auch das ich z.b. 2 Gläser Bier getrunken habe und lüge denen nicht ins gesicht. Ganz einfach.