Steht das im erweiterten Führungszeugnis?
Hallo ich bin 17 und habe mich für ein FSJ beworben. Die wollen ein erweitertes führungzeugnis weil ich des im Kindergarten mache, folgendes ich hatte schon gericht wegen körperverletzung aber nur dazu wurde ich verurteilt . Dann hab ich nocj diebstahl und bedrohung und besitz von canabis dazu kam aber kein gericht weil ich grade erst 13/14 war. Steht das jetzt trotzdem drin ?
3 Antworten
Wenn es unter 90 Tagessätzen eine Geldstrafe gab, oder eine Freiheitsstrafe unter 3 Monaten, dann steht es nicht drin. Ansonsten schon.
Wenn es zu den anderen Sachen kein Urteil gab steht das auch nicht drin.
ich hatte schon gericht wegen körperverletzung aber nur dazu wurde ich verurteilt
Dies genügt doch schon um zu erkennen, dass du für diesen Job nicht geeignet bist.
Im Führungszeugnis sind nur Vorstrafen hinterlegt. Das besondere am erweiterten ist, dass man nachlesen kann, warum man vorbestraft ist, vorausgesetzt eben, dass man es überhaupt ist!
Mir war das anders bekannt. Na dann tut mir meine fehlerhafte Information natürlich leid! ☺️
Auch im einfachen FZ steht der Grund der Eintragung, also das Urteil und die begangende Straftat drin.
Das besondere am erweiterten FZ ist, dass dort Straftaten drinstehen, die im einfachen nicht eingetragen werden.
So stehen im erweiterten z.B. auch Urteile drin, die die Grenze von 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe unterschreiten, wenn es dabei um bestimmte Straftaten geht (z.B. Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie).