Schwerer Diebstah?
Mir wird Besonders schwerer Fall des Diebstahls als Beschuldigter vorgeworfen.
ich kann ihnen die sache erklären wie es passiert ist.
Um 23:30 ca. hatte ich jemanden zufällig in einer Straße getroffen und ihm nach einer Zigarette gefragt ich kam von meiner Freundin und hatte keine Zigaretten dabei.
Wir haben bisschen geplaudert und aufeinmal hat er eine offene Garage geöffnet und mal rein geschaut. Wie gesagt die Garage war offen.
ich stand bei der ganzen sachen ca.3-4 Meter entfernt.
Minuten später kam schon die Polizei dazu
und dan fing an den Herren den ich getroffen habe zu laufen und ließ dabei sein Rucksack auf den Boden fallen und er war verschwunden.
Die Polizisten hatten mich festgenommen da ich bei der tat dabei war das stimmt auch irgendwie schon das will ich ja nicht abstreiten.
In dem Rucksack vom Herren hatten die ein Bolzenschneider gefunden und Persönliche gegenstände von ihm.
Ich verstehe den Vorwurf Besonders schwerer Fall des Diebstahls nicht da die Garage offen war und er auch NIX entwendet hat…
4 Antworten
Ichs würde fast behaupten das es nicht unbedingt um die Garage geht.
Wahrscheinlich wurde die Person bereits bei anderen Einbrüchen erkannt, oder es wurde in dem Rucksack Beute von vorhergehenden Einbrüchen sichergestellt.
Jetzt wird die Polizei vermuten dass du bereits vorher etwas mit der Person zu tun hattest und an weiteren Einbrüchen beteiligt warst.
Ich würde auch sofort einen Anwalt konsultieren.
Ich denke man versucht, angesichts fehlender Beweise gegen Dich, Dir ein Geständnis für den Versuch eines schweren Diebstahls zu entlocken.
Weil Du nicht in der Garage warst, gibt es dort auch keine Spuren von Dir (Fingerabdrücke, DNA, Kleidungsfasern usw.). Kommt noch dazu, dass vermutlich nichts gestohlen wurde.
Wenn Du den Rucksack mit dem Einbruchsmaterial nicht berührt hast, gibt es dort ebenfalls keine Spuren von Dir. Somit kann man Dir keinen Versuch vorwerfen. Ich würde weiter sagen, selbst wenn der Rucksack Dir gehörte, reichen die Voraussetzungen noch nicht für den Tatbestand des Versuchs, solange Du nicht die Garage betreten hast oder z.B. damit begonnen hast, das Garagentor aufzubrechen.
Vielleicht gibt es auch noch eine Kamera im Eingangsbereich der Garage, dann sollten sie doch erst mal das Video anschauen.
Ich denke die Chance ist gering, dass Du dafür belangt werden kannst. Auf keinen Fall etwas unterschreiben oder unter Druck etwas Unwahres mündlich zugeben, wenn Du Dir keiner Schuld bewusst bist.
Vielleicht waren im Rucksack entwendete Sachen? Oder der Typ hat die Garagezuvor aufgebrochen und ist später erst, als Du dabei warst, reingegangen.
Ich habe über Funk von den Polizisten gehört vom Spurendienst das dort keine Einbruchspuren seien
Anwalt, Anwalt, Anwalt.
Sich als Beschuldigter selbst zu verteidigen, geht meist in die Hose. Keine gute Idee.
Könnte man das nicht ohne Anwalt klären ? Anwälte sind ja teuer