Schulleiterin erlaubt nicht meinen Sohn von der Schule abzumelden!?

11 Antworten

Naja - das Ganze klingt nicht so ganz schultypisch (wie ich sie kenne).

Du wohnst in Leipzig, also kannst Du da auch ganz einfach noch mal in die Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig gehen:

Nonnenstr. 17A, 04229 Leipzig

Abt. 2 - Mittelschulen - zur Not auch mal in Abt. 4 Qualitätsmanagement - denn wenn es so war, wie Du das geschildert hast, dann ist das auch für die wichtig.

Lass Dir vom zuständigen Referenten erklären, wie Du den Schulwechsel zu vollziehen hast und wie Du vorzugehen hast, wenn Dir die Schulleiterin keine Abmeldebestätigung ausstellen sollte. Ich weiß nun nicht, ob es in Leipzig festgeschriebene Einzugsbereiche für die Schulen gibt, aber auch das kann Dir der Referent sicher sagen.

Eine Erklärung für die Weigerung die Abmeldung herauszugeben könnte ich mir aber vorstellen - es könnte sein, dass Dein Sohn der eine Schüler mehr ist, der die Aufteilung in eine weitere Klasse möglich macht. Wenn die Klassen also relativ klein sind, dann könnte dies der Fall sein und das Weggehen Deines Sohnes würde automatisch zum Zusammenlegen der anderen Schüler in eine Klasse weniger bedeuten. (also von 4 Klassen zu drei oder so).

Zum Thema Klausuren. Ich weiß nicht, wie ihr das nachgerechnet habt. Im Allgemeinen gilt: Durchschnitt der Klausuren + Durchschnitt der Tests und das Ergebnis durch zwei. Das wäre die 1:1 Wertung (wobei aber auf Grund der Durchschnitte natürlich die vielen Tests viel weniger wert sind als die 2-4 Klausuren) Alternativ gibt es noch 2* Durchschnitt Klausuren + Durchschnitt Tests - das Ergebnis dann durch drei.

Im allgemeinen ändert das die Note aber nur, wenn man eh in der Nähe von Komma 4 bis 6 ist, also nicht auf einer "festen" Note steht.

Ansonsten bliebe die Frage, wie die Noten seiner alten Schule (wo war er denn vorher?) übermittelt wurden - manchmal ist da die Zuordnung Klausur/Test nicht eindeutig möglich. Es ist auch meist so, dass man an einer neuen Schule anfangs etwas schlechter da steht, als an der alten (neue Mitschüler, Lehrer, Lehrbücher, Pläne ...).

Jetzt sind Ferien - Du hast also genügend Zeit in den ersten beiden Wochen das mit der Schule zu klären, ohne dass in der Schule Stress ist oder er mit seinen (bald ehemaligen) Mitschülern zu tun hätte.

Also lass Dir vom der Bildungsagentur die Vorgehensweise erläutern. Geh mit einem Abmeldeschreiben (formlos) zur Schulleitung der bisherigen Schule. Sollte da wieder was schief laufen, dann (wie hier schon gisi schrieb) schicks per Einschreiben. Melde ihn an der neuen Schule nochmals an und sage, dass die Abmeldung später kommt. Du kannst denen das Problem ja nochmals schildern. Bleib ruhig - auch Schulleiter sind nur Menschen und nach einem langen Schuljahr sicher auch von vielen Dingen genervt.

Viel Erfolg!

Ganz ruhig bleiben.

Du benötigst von der Schulleiterin/Klassenlehrerin gar keine Bestätigung. Schicke ihr per Einschreiben mit Rückantwort (!) ein formlosen Schreiben, dass du deinen Sohn von der Schule abmeldest.

Eine Kopie des Schreibens, sowie eine Kopie des Rückantwortscheines legst du der neuen Schulleitung vor.

Ende - aus ---- ich würde mich bei solchen unhaltbaren Zuständen auf keine Diskussion mehr mit der Schulleiterin einlassen.

Hallo. Ich bin Lehrer und entsetzt was bei euch los ist. Ich kenne allerdings nicht die Bediningen einer Umschulung in Leipzig. Aber es kann nicht sein, dass er nicht umgeschuld werden kann. Wenn die Schulleiterin nicht willig ist, kannst du A -zum Jugendamt gehen und es dort schildern. Es gibt auch Vertrauenslehrer und Sozialpädagogen in der Schule.

Wenn es ganz hart kommt, gehe mit deinem Sohn zum Kinderpsychologen und lass dir ein Atest ausstellen, dass er in der jetzigen Schule unzufrieden , einsam und unglücklich ist, sich nicht wohl fühlt. Sogar Angst hat dort hin zu gehen. Das hat mit den guten Noten nichts zu tun. Da kann er sagen:,, ich bin lieber ganz still und lerne eben, das hilft mir, damit ich den Schultag überhaupt überstehe." Normalerweise, wenn ein Kind unglücklich ist, sacken sie in der Schule ab. Er könnte durch das Verahlaten der Lehrerin und Mitschüler eine Kinderdepression bekommen.

Wenn du das Atest hast, lege es der Schulleitung vor, und dann können sie nichts mehr machen. Das zieht am Besten. Hausarzt -Überweisung - Kein Kinderpsychologe würde ihn im Wege stehen. Er soll ruhig tüchtig dort weinen. Das musst du mit ihn absprechen. Und wenn die Schule ihn krank machen kann, oder krank macht - er kann ja sagen -ich habe sogar Angst dort hin zu gehen, eben wiel die Mitschüler mit Stühlen u.s.w herumwerfen. Was sind denn das für Lehrer? Das ist ja nicht ungefählich, wenn Stühle durch das KKlassenzimmer geschleudert werden. Und all das würde ich erzählen. Besser wäre es mit Zusammenarbeit vom Jugendamt und Psychologe. Denn es geht um das Wohl des KIndes und nicht was die Lehrerin will.

Kann sein, dass du 10€ für das Atest bezahlen musst, aber das ist wohl kaum der Rede wert oder? Eventuell kann auch der HA ein Atest schreiben, aber dann kann passieren, dass die Schule es vom Fachmann - Psychologen verlangen. Deshaln besser gleich dort hin gehen. Gruß: Paul Bei uns gibt es ostewas nicht -Niedersachsen. Wenn ein Kind umgeschult werden soll, und die Eltern darauf bestehen egal wie gut oder schlecht es lernt, wird es hier mit Versuch umgeschult.

gisi1958  17.07.2011, 23:53

Auch ein Lehrer sollte wissen, dass man Attest mit doppeltem "t" schreibt. Gruß gisi

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Paula25  18.07.2011, 20:10

Hallo. Nur weil ich ein Lehrer bin, kann und darf ich mich nicht vertippen?Bin auch nur Mensch. Paul

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Neue Schule finden, man hat zwar eine Schulpflicht ABER man hat ein freie Schulwahl Weg von der schule, dafür gibt es genug Gründe. Mach ein Formales anschreiben fertig, und such ne neue Schule, solange das Gewehrleistet ist, das dein Sohn auf eine staatlich anerkannte Schule geht ist das alles im Bereich des Möglichen und vor allem sein gutes Recht.

Schicke die Abmeldung per Einschreiben mit Rückschein an die Schule. Bei solchen Leuten geht es nur so!

Schreibe dazu, dass sie die Abmeldebestätigung umgehend, spätestens jedoch bis zum (??) an dich schicken sollen. Sollten sie der Abmeldung nicht zustimmen, verlange eine ausführliche schriftliche Erklärung der Gründe.

Vergiss nicht zu schreiben, dass du eine aufnehmende Schule hast!

Viel Glück!!!