Rettungswagen bezahlen?

9 Antworten

Auf jeden Fall, wenn Du pflichtversichert bist, die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen.

Die werden Dich auffordern, eine Begründung des Krankentransportes zu liefern. Es muss geklärt werden, ob nicht ein Dritter die Notwendigkeit des Transportes verschuldet hat.

Papier ist geduldig, und Menschen sind kreativ (Vielleicht hat Dir jemand etwas in den Drink getan?)

Wenn sie dir gestellt wurde, musst du sie natürlich auch bezahlen.

Du hast eine Leistung der Feuerwehr bestellt und einen Rettungstransport aufgrund einer Alkoholintoxikation in Anspruch genommen. Dafür besteht keine medizinische Notwendigkeit, weil das eine selbst herbei geführte Erkrankung ist. Der aufnehmende Arzt in der Zielklinik hat hier wohl keine medizinische Notwendigkeit erkannt und demnach keine Transportverordnung ausgestellt.

Warum sollte die Gemeinschaft der Versicherten die Kosten für deon Saufgelage zahlen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich ist die Transportleistung des Rettungsdienstes eine Leistung, die die gesetzliche Krankenversicherung zu tragen hat (§60 des 5. Sozialgesetzbuches- SGB). Es ist jedoch so, dass nichtärztliches Rettungsfachpersonal im Sinne des Sozialrechtes nicht selbstständig die Indikation zu einem Transport stellen darf, die Verordnung ist dem ärztlichen Personal vorbehalten. Dass bedeutet, wird ein Patient vom Rettungsdienst ohne Notarzt in ein Krankenhaus transportiert, muss der aufnehmende Arzt im Krankenhaus die "Verordnung einer Krankenbeförderung", auch als "Transportschein" bezeichnet, im Nachgang ausstellen. Nur dann, kann die Verwaltung des Rettungsdienstes den erfolgten Transport später auch mit der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten abrechnen. Im Regelfall, stellen die Klinikärzte die erforderliche Verordnung aus, es kann aber immer wieder Einzelfälle geben, wo der Arzt sich weigert diese auszustellen, nämlich dann, wenn aus ärztlicher Sicht der Transport medizinisch nicht indiziert, d.h. nicht erforderlich gewesen ist.

Du kannst bei deiner Krankenkasse anrufen und fragen, ob dort ein Transportschein eingereicht worden ist. Falls nicht, kannst du das Krankenhaus kontaktieren und versuchen, dass nachträglich ein Transportschein ausgestellt wird. Falls auch dass nicht klappt, bist du gesetzlich dazu verpflichtet, für die entstanden Kosten aufzukommen, auch wenn der Rettungsdienst durch eine dritte Person gerufen worden ist- Geschäftsführung ohne Auftrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es kann aber auch schlichtweg sein, dass man deine Krankenkassenkarte im Krankenhaus erst nach deiner Ausnüchterung eingelesen hat und somit der RD nicht weiß, wo er abrechnen soll. Dann kommt halt auch erstmal eine Privatrechnung, die der Patient nachträglich bei der KK einreichen kann.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Da ist was schief gelaufen. Der Wagen war ja nicht umsonst da sondern brachte dich ins Krankenhaus, daher brauchst du nur 10 Euro Selbstbeteiligung zahlen. Rufe deine Krankenkasse an und kläre das Missverständnis auf. Kann sein das sie deine Versichertenkarte nicht gefunden haben und man das nachtragen muss o.ä. oder irgendwer hatte Mist gebaut und was falsches Eingetrangen, wenn man es klärt wird die Rechnung schnell korrigiert.


iwaniwanowitsch  07.10.2021, 15:11

Der Rettungsdienst ist dazu verpflichtet einen Patienten ins Krankenhaus zu bringen, wenn er es wünscht. Wenn keine Notwendigkeit dafür besteht, passiert das oben erläuterte.

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Da ist vermutlich irgendwas schief gegangen. Reiche die Rechnung bei deiner KK ein und schau was passiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung