Recht: Ruhestörung, auch wenn die Nachbarn gar nicht da sind?
Wir wohnen in einem drei Familien Mietshaus. Eine Wohnung steht leer. Mit unseren Nachbarn ist es schwierig. Sie beschweren sich oft beim Vermieter (mit dem sie befreundet sind) über die Lautstärke der Kinder und über das Rauchen auf dem Balkon. Wir wissen schon dass sie lärmprotokolle führen. Wir haben das immer ignoriert da Kinderlärm hinzunehmen ist.
vor drei Wochen waren die Nachbarn übers Wochenende nicht da. Die Kinder haben wir bei der Oma geparkt und uns einen netten Abend / Nacht gemacht wo wir mal richtig laut Bis morgens ein paar Filme geschaut haben.
gestern kam eine Abmahnung des Vermieters wegen Ruhestörung an besagten Wochenende. Die Nachbarn haben ein Aufnahmegerät laufen lassen als die nicht da waren und das als Ruhestörung ausgelegt.
da wir nicht einsehen dies zu akzeptieren und dagegen vorgehen wollen die Frage:
darf ich so laut wie ich will sein, wenn die Nachbarn gar nicht da sind und niemand „aktiv“ gestört wird???
3 Antworten
Der Abmahnung widersprechen. Eine Beschwerde wegen Ruhestörung ist nur dann berechtigt wenn die Ruhe gestört wurde - aber dafür muss jemand anwesend sein. Ein Aufnahmegerät hat keinen Anspruch auf Ruhe. Es wäre gut wenn du Zeugen für die Abwesenheit der Nachbarn hast - Zivilrichter lieben solche Querulanten.
Und ? Wer hat sich jetzt beschwert ? Wenn die dritte Familie sich nicht gestört gefühlt hat spielt sie keine Rolle...allenfalls als Zeugen.
Lies bitte oben genau. Die Familie die nicht da war und mit der wir Theater haben hat ein Aufnahmegerät in ihrer Abwesenheit laufen lassen das unsere Geräusche aufzeichnet!
Schwierige Mieter denke ich.. Sonst käme doch keiner drauf dies aufzunehmen
Den Drang laut zu sein und andere zu belästigen scheint dir bekannt zu sein.. Wieso musst du wieder Krach machen wenn 1 Familie fehlt?
Nee mit deiner Einstellung tun mir die Nachbarn und deine Kinder leid.!
Und ja, ihr gehört angezeigt, auch wenn du nur eine einfache Ausbildung hast
Ich habe nur laut die Surround Anlage angemacht weil ich wusste dass ich allein im Haus bin. ich sehe nicht ein Rücksicht auf ein Aufnahmegerät zu nehmen.
noch weniger sehe ich ein, mein dreijähriges Kind das spielen mit Bauklötzen nachmittags zu verbieten weil sich ein paar Rentner gestört fühlen wenn der Turm umkippt. Das ist abartig. Dann sollten die doch ausziehen
Frage.. Schaffst du es vllt. Ein eigenes Haus zu bauen? Wie wir und meine Kinder und meine Eltern?
Dann kannst machen was du willst.. Und niemand sagt was
"darf ich so laut wie ich will sein, wenn die Nachbarn gar nicht da sind und niemand „aktiv“ gestört wird???"
Ja. An die Ruhezeiten muss sich gehalten werden. Punkt. Sorry aber wenn man euer Fernsehen bis zu den Nachbarn hört - egal ob da oder nicht - kann das nicht normal sein
wir haben de facto ein Aufnahmegerät gestört. Niemand sonst. Wir drehen sonst nie auf, die stören sich nur an kinderlärm. Und wir haben es auch nur gemacht weil wir genau wussten dass niemand da ist
Nein, vollkommen richtig, Zimmerlautstärke ist immer einzuhalten und hier wäre erstmal der Gegenbeweis zu erbringen, dass die Nachbarn nicht da waren.
Ich stelle es mir lustig vor wenn du einem Zivilrichter damit ankommst: "Ich war 300 km weit weg aber mein Tonbandgerät wurde gestört. Sperren sie diese Leute weg !"
Die 3. Familie war doch da
Nur die zweite war weg