Pfandkasten Rücknahme?
Ich habe folgendes Problem. Ich habe im Februar 2024 - 5 Kisten Bier in meinem örtlichen Supermarkt gekauft. Acht Monate später will ich diese Kisten zurückgeben.. Kommt auf dem Rückgabe Display aufgeblinkt - Markt nimmt den Kasten nicht an. An der Kasse nachgefragt werde ich aufmerksam gemacht.. Das die Brauerei Insolvent sei..und Sie lediglich die Flaschen zurücknehmen.. Nicht die Kisten. Ist das rechtlich zulässig - wer ist dafür zuständig, ich habe schliesslich Pfand dafür bezahlt. Die Mitarbeiterin des Supermarktes hat darauf verwiesen, das es eine Anweisung des Marktleiters sei..ist das rechtlich zulässig - oder muss der Kasten zurückgenommen werden??
3 Antworten
Die Kisten gelten meist als „unverkäufliches Eigentum“. Das heißt, es wird mit dem Pfand kein Eigentum erworben, sondern lediglich eine leihe-ähnliche Gebrauchsüberlassung bewirkt.
Laut dem Bundesgerichtshof verbleiben Flaschen oder Verpackungen im Eigentum des Herstellers, obwohl der Käufer in Form des Pfandes einen Be(i)trag für die Flasche/den Kasten beim Händler bezahlt hat.
Rechtlich gesehen hast Du somit bloß Anspruch auf eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht, was unterm Strich kaum Sinn machen wird.
Ja.
Kenne mich im deutschen Recht allerdings auch ein wenig aus.
Sonst hätte ich keine Entscheidung des dt. Bundesgerichtshofs zitieren können.
Du kannst Dich ggf. an die Verbraucherzentrale wenden.
Das wird sich aber für ein paar € kaum lohnen.
Verlange stattdessen ein Gespräch mit dem Filialleiter. Das wäre mein Vorschlag.
dann einfach wo anders probieren .. es muss allerdings minimal 1 Flasche Marke egal drin sein, leere kästen nimmt kein automat an.
Deinem Profil zufolge in Österreich :)