Pfand-Gesetzt?

5 Antworten

Nein auf biegen und brechen kloppt er die Flasche einzeln und den Kasten leer in den Automat.

Das dürfte normalerweise gar nicht funktionieren, weil anhand der EAN-Codes auf der Flasche erkannt hätte werden müssen, dass Ihr die Marke nicht führt. Nicht jeder kauft ja einen ganzen Kasten.

Das übliche Verfahren ist: Der Automat prüft, ob das DPG-Logo vorhanden ist. Wenn ja, geht die Flasche durch. Wenn nein, prüft der Automat den EAN-Code. Wenn der in der Datenbank ist, geht die Flasche durch. Ansonsten wird sie als unbekannt wieder ausgeworfen.

Somit ist das Problem zum Teil auch durch Euren Automaten verursacht, der das eigentlich hätte unterbinden müssen.

Loeckchen86 
Fragesteller
 23.03.2024, 00:14

Das Problem bei den Automaten ist er erkennt bzw. Akzeptiert ihn nicht wenn der Kasten mit den Flaschen eingestellt wird. Wenn man die Flaschen und den Kasten einzeln einstellt, erkennt der Automat diesen nicht mehr als Fremdkasten.

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Ich verstehe deine Logik nicht, wenn ich bei Netto X Flasche Z kaufe und bei Netto Y Flasche Z abgebe, hat Netto X dann einen Verlust? Nein.

Wenn ihr (euer Laden) beim Großhandel einkauft, kauft ihr bereits mit Pfand ein. Das gebt ihr an den Kunden weiter.

Gebt ihr die Flaschen zurück, kriegt ihr das Pfand wieder, dass ihr davor dem Kunden gegeben habt.

bei den Flaschen kommt es nicht auf das Etikett an, sondern auf die Form, haben die Flaschen ein ganz normale gängige Form so nimmt sie der Automat selbstverständlich an, bei der Kiste ist es etwas anderes.

ich finde du übertreibst aber reichlich mit deiner Anschuldigung.

Loeckchen86 
Fragesteller
 23.03.2024, 00:24

Was genau? Wie würden Sie es nennen?

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Schubert610  23.03.2024, 00:27
@Loeckchen86

wie ich es nenne?
ganz einfach:
Pfandrückgabe
wenn der Automat das so annimmt, dann ist das eben so

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Loeckchen86 
Fragesteller
 23.03.2024, 00:29
@Schubert610

Wir sind dazu nicht verpflichtet! Wenn wir die Brauerei nicht anbieten müssen wir die Kiste nicht zurück nehmen und das hätte ich dem Herrn auch so erklärt.

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Schubert610  23.03.2024, 00:31
@Loeckchen86

der Automat hat es aber angenommen, und nur das ist entscheidend.
Dann muß die Automatenfirma die Software so ändern das fremde Kisten nicht angenommen werden.

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Also vorerst: Auf jeden Fall darf er das nicht!

Du hast in deinem Text schon alles richtig geschrieben. Ich kann leider nicht mehr hinzufügen.

Schubert610  23.03.2024, 00:29

so lange der Pfandautomat das Leergut zurücknimmt, egal wie, so lange macht der Kunde alles richtig.
Niemand muß die volle Kiste zurückgeben, jeder hat das Recht es einfach so zu tun wie er will, auch alles einzeln einwerfen.
und wenn der Automat das so annimmt ist doch alles gut.

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Schubert610  23.03.2024, 00:33
@Loeckchen86

Nein, bin ich nicht
Ich habe 25 Jahre im Einzelhandel gearbeitet, ich kenne mich sehr gut aus.
Die Software vom Automaten muß geändert werden wenn ihr keine Fremdkisten haben wollt.

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Loeckchen86 
Fragesteller
 23.03.2024, 00:43
@Schubert610

Die Verbraucherzentrale sagt auch das Mehrweg Kisten die nicht im Sortiment verkauft werden nicht zurück genommen werden müssen.

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Schubert610  23.03.2024, 10:02
@Loeckchen86

Der Automat hat es aber getan, ihr könnt ja den Automatenaufsteller verklagen

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Das ist doch nicht der Fall. Die Flaschen sind doch standardisiert und haben, so sie in Deutschland verkauft werden, einen Strichcode aufgedruckt, sonst bekommt er auch kein Pfandgeld zurück. Vielleicht war der Strichcode nur von der Kiste abgerieben?

Österreichische Bierdosen, -flaschen haben auch noch keinen Code aufgedruckt. Weder bezahlt man Pfand, noch bekommt man welches zurück.

Nicht nur dass Trittin seineerzeit das Gesetz unfertig an die Regierung Merkel weitergegeben hatte, er vargaß auch die anderen EU-Staaten mitzunehmen.